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  • 21A. l. i. c. — Die actio libera in causa (a.l.i.c., eigentlich „actiones vel omissiones liberae in causa sive ad libertatem relatae“ (deutsch: „Handlungen oder Unterlassungen, deren Ursache frei gesetzt wurde oder die auf Freiheit zurückgeführt werden können“)) …

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  • 22Actio libera in causa — Die actio libera in causa (a.l.i.c., eigentlich „actiones vel omissiones liberae in causa sive ad libertatem relatae“ (deutsch: „Handlungen oder Unterlassungen, deren Ursache frei gesetzt wurde oder die auf Freiheit zurückgeführt werden können“); …

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  • 23Antragsdelikt — Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Unterschieden wird zwischen reinem Antragsdelikt und einem Mischantragsdelikt (ergo Antrags… …

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  • 24Aufbauseminar für Fahranfänger — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde… …

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  • 25Besondere Aufbauseminare für verkehrsauffällige Kraftfahrer — Die Fahrerlaubnis (Deutschland), Lenkberechtigung (Österreich), Fahrberechtigung (Schweiz) ist die behördliche Erlaubnis, auf öffentlichem Verkehrsgrund ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis führt zu ihrem Erlöschen …

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  • 26Dornier Do 215 — Dornier Do 215 …

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  • 27Eigenhändiges Delikt — Ein eigenhändiges Delikt bezeichnet eine Straftat, die nur von einem Täter, der die Tathandlung selbst ( eigenhändig ) ausführt, begangen werden kann. Klassische Beispiele für eigenhändige Delikte sind der Meineid, da er nur von dem begangen… …

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  • 28Entziehung der Fahrerlaubnis — Die Fahrerlaubnis (Deutschland), Lenkberechtigung (Österreich), Fahrberechtigung (Schweiz) ist die behördliche Erlaubnis, auf öffentlichem Verkehrsgrund ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis führt zu ihrem Erlöschen …

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  • 29Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis — Die Fahrerlaubnis (Deutschland), Lenkberechtigung (Österreich), Fahrberechtigung (Schweiz) ist die behördliche Erlaubnis, auf öffentlichem Verkehrsgrund ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die… …

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  • 30Entzug der Fahrerlaubnis — Die Fahrerlaubnis (Deutschland), Lenkberechtigung (Österreich), Fahrberechtigung (Schweiz) ist die behördliche Erlaubnis, auf öffentlichem Verkehrsgrund ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis führt zu ihrem Erlöschen …

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