übertragung der konkursmasse

  • 21Abtretung (Schweiz) — Abtretung (auch Zession vom lateinischen cessio) ist im schweizerischen Zivilrecht nach der Legaldefinition in Art. 164 Abs. 1 OR die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger (Zedent) auf einen empfangenden Gläubiger… …

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