übertragbare wertpapiere
1Wertpapiere — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …
2indossable Wertpapiere — durch ⇡ Indossament übertragbare Wertpapiere. Vgl. auch ⇡ Orderpapiere …
3Emittent (Finanzmarkt) — Emittent/Emittentin sind Institutionen, die zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden auf den Geld oder Kapitalmärkten ausgeben oder mit Hilfe eines Bankenkonsortiums ausgeben lassen. Auch die Notenbanken werden bei der …
4Bucheffektengesetz — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über Bucheffekten vom 3. Oktober 2008 Kurztitel: Bucheffektengesetz Abkürzung: BEG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich …
5Wertpapier — Ein Wertpapier oder eine Wertschrift (schweizerisch) ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Inhaber der Urkunde diese dem… …
6Ausgabepreis — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …
7Wertpapieren — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …
8Wertschrift — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …
9Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …
10Effekten — Ef|fẹk|ten 〈Pl.; Wirtsch.〉 1. Wertpapiere 2. Urkunden über langfristige Kapitalanlagen, bewegl. Habe, Besitz (an Waren) * * * Ef|fẹk|ten <Pl.> [nach frz. effets, Pl. von: effet ↑ (Effet)]: 1. (Börsenw.) an der Börse gehandelte Wertpapiere …
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