übergangsgeld

  • 91Heilbehandlung — Heil|be|hand|lung, die: zu Heilzwecken angewandte Behandlung. * * * Heilbehandlung,   Leistung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (nach Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit), die der Krankenbehandlung der gesetzlichen… …

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  • 92Arbeitsförderung — Arbeitsförderung,   Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, durch die der Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützt werden soll, indem Ausbildung und Arbeitsuchende über Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts und der Berufe beraten, offene Stellen… …

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  • 93Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe —   Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe sind im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt, welches die Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes abgelöst hat.    Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?   Einen Anspruch auf… …

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  • 94Berufshilfe — Berufshilfe,   Bezeichnung für die berufsfördernden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 567 ff. RVO, ab 1. 1. 1997 §§ 35 38 SGB VII) zur Rehabilitation. Im Vordergrund stehen Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes …

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  • 95freiwillige Versicherung — I. Gesetzliche Sozialversicherung:Formen: (1) Freiwilliger Beitritt zur Versicherung; (2) freiwillige Fortsetzung einer Pflichtversicherung. 1. Krankenversicherung: Der gesetzlichen Krankenversicherung können als freiwillige Versicherte die in §… …

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  • 96medizinische Rehabilitation — wird seit dem 1.7.2001 nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX), Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, vom 19.6.2001 (BGBl I 1046) erbracht. Rehabilitation wird behinderten oder von Behinderung bedrohten… …

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  • 97Abgeordneter — Mitglied des ⇡ Bundestags (MdB) oder eines Landtags (MdL). Die A. des Bundestags werden nach Art. 38 GG in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen… …

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  • 98Angestelltenversicherung — Rentenversicherung der Angestellten nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Angestelltenversicherungsgesetz (AVG). Seit dem 1.1.1992 richtet sich die A. ebenso wie Rentenversicherung der Arbeiter nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – (SGB VI)… …

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  • 99Anwartschaft — auf Gesetz beruhende Aussicht auf Versicherungsleistungen. I. Gesetzliche Rentenversicherung:1. Für ⇡ Altersrente Erfüllung der ⇡ Wartezeit erforderlich. 2. Für ⇡ Rente wegen Erwerbsminderung reicht die Erfüllung der Wartezeit allein nicht aus.… …

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  • 100Arbeiterrentenversicherung — früher: Invalidenversicherung; Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung. 1. Rechtsgrundlage: Ab 1.1.1900 galt das Invalidenversicherungsgesetz, das 1911 durch die Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst wurde. Größere Reformen folgten 1957,… …

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