öffentliche klage

  • 61Amtsanwalt — Amtsanwalt, der Beamte der Staatsanwaltschaft bei den Amts und Schöffengerichten. In dem Verfahren, das die öffentliche Klage vorbereitet, tritt der A. nur dann in Tätigkeit, wenn es sich um Strafsachen handelt, die in die schöffengerichtliche… …

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  • 62Anklagestand — Anklagestand, der Zustand, in dem sich ein Beschuldigter (s. d.) befindet, gegen den die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage erhoben (Angeschuldigter) oder das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens (s. d.) beschlossen hat (Angeklagter) …

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  • 63Anschließung — (früher Adhäsion), in der Rechtssprache die gerichtliche Erklärung, einer von einem andern bereits vorgenommenen Prozeßhandlung beitreten zu wollen. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 521 ff. u. 556) darf sich der Berufungsbeklagte der von… …

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  • 64Beschlagnahme — von Sachen und andern Rechtsgegenständen kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowohl zur Sicherung einer künftigen Zwangsvollstreckung (Arrest; s. d.) als auch zum Zweck der Ausführung einer solchen vorkommen. B. eines Grundstücks ist der… …

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  • 65Beschuldigter — Beschuldigter, im Strafprozeß derjenige, gegen den die Anzeige einer strafbaren Handlung erstattet ist. Der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist, wird Angeschuldigter und derjenige, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens …

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  • 66Plädieren — (plaidieren, franz.), eine Sache vor Gericht mündlich vertreten, verteidigen; in mündlicher Rede und Gegenrede für etwas eintreten; Plaideur (spr. dör), Sachwalter, Verteidiger; Plaidoyer (spr. plädŭajĕ, franz. Plaidoirie, Verteidigung), die Rede …

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  • 67Voruntersuchung — Voruntersuchung, im Strafprozeß ein Teil des Vorverfahrens, das dem Hauptverfahren vorhergeht. Haben nämlich die von dem Staatsanwalt angestellten Ermittelungen ihn zu dem Ergebnis geführt, daß gegen eine bestimmte Person die öffentliche Klage zu …

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  • 68Wettbewerb — Wettbewerb, unlauterer, ein gegen Treu und Glauben im Geschäftsverkehr verstoßender Mißbrauch der nach der heutigen Wirtschaftsordnung grundsätzlich geltenden Konkurrenzfreiheit. In Deutschland gilt seit 1. Oktober 1909 das Reichsgesetz gegen den …

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  • 69Nebenklage — Nebenklage, der Anschluß an die vom Staatsanwalt erhobene öffentliche Klage seitens des Verletzten etc., ist nötig bei Beanspruchung einer Buße; in andern Fällen ist dieser Anschluß zwar nicht notwendig, aber zulässig …

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  • 70Verjährung (Deutschland) — Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die… …

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