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  • 61Trennung von Kirche und Staat — weltweit. Staaten ohne Staatsreligion …

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  • 62Umsatzsteuer (Schweiz) — Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den 1. Januar 1995 mittels Verordnung durch den Bundesrat eingeführt wurde und die bis dahin erhobene WUSt (Warenumsatzsteuer) ablöste. Die Mehrwertsteuer ist als Allphasensteuer mit… …

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  • 63Verdeckte Sacheinlage — Als verdeckte Sacheinlage wird die Umgehung der Sacheinlagevorschriften des GmbH und Aktienrechts bezeichnet. Dabei gehen die Parteien so vor, dass sie nur formell eine Bareinlagepflicht vereinbaren, diese wird auch gegenüber dem Registergericht… …

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  • 64Verkürzung über die Hälfte — Die Laesio enormis (lateinisch, wörtlich: erhebliche Schädigung), deutsch auch Verkürzung über die Hälfte oder Verbot der enormen Verletzung, ist ein Rechtsinstitut mit Ursprung im römischen Recht. Nach heute herrschender Meinung geht die laesio… …

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  • 65Vermieterpfandrecht — Das Vermieterpfandrecht ist ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den in die Mieträume eingebrachten Sachen des Mieters für die Forderungen aus dem Mietverhältnis (§§ 562 ff. BGB). Es gilt sowohl für gewerbliche als auch… …

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  • 66Wandelung — Unter dem Rechtsbegriff Wand(e)lung versteht man allgemein die Erstattung des Kaufpreises einer gekauften Sache, die sich innerhalb einer gegebenen Frist als mangelhaft herausgestellt hat. Der Begriff war in Deutschland Teil des… …

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  • 67Wirtschaftskrise von 1857 — Bank Run 1857 Die Wirtschaftskrise von 1857 war die erste Weltwirtschaftskrise. Sie begann am 24. August 1857 in New York City, als eine Bank, die Ohio Life Insurance Company, ihre Zahlungen einstellen musste. Von dort ausgehend, breitete die… …

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  • 68Calvisiāna actio — Calvisiāna actio, 1) im Römischen Rechte die Klage, durch welche der Patron das, was sein Freigelassener ihm zum Nachtheil veräußert hat, von dem Besitzer der Sache wieder verlangte; 2)[588] (Quasi C., C. utilis), die Klage, durch welche… …

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  • 69Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 70Hand muß Hand wahren. — Hand muß Hand wahren. Dieses Rechtssprichwort drückt den deutschrechtlichen Grundsatz aus, daß der Eigentümer seine bewegliche Habe, die er einem andern überlassen oder anvertraut hatte, nur von diesem, nicht aber vom dritten Besitzer… …

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