(zurückfordern)

  • 121Obligation — (v. lat. Obligatio, Verbindlichkeit), 1) ein zwischen zwei od. mehren bestimmten Personen bestehendes Verhältniß, in Folge dessen die eine (Schuldner) der anderen (Gläubiger) zu irgend einer Leistung verpflichtet ist, es mag diese in einem Thun… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 122Querēla — (lat.), 1) im Allgemeinen Beschwerde, Klage, namentlich wenn dieselbe ohne genügenden Grund erhoben wird; daher Queruliren, vielfach u. ohne Grund klagen; Querulant, ein Mensch, welcher viel u. ohne Grund sich beschwert; 2) Name mehrer bestimmten …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 123Reclamiren — (v. lat.), laut zurückfordern, in Anspruch nehmen. Daher Reclamant, der eine Reclamation macht. Reclamation, 1) Wiederforderung; bes. 2) die gerichtliche Zurückforderung unrechtmäßig in Besitz genommener Dinge, auf welche der frühere Eigenthümer… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 124Rei vindicatio — (Eigenthumsklage), die dem Eigenthümer zum Schutze seines Eigenthumes (s.d. II.) zustehende dingliche Klage, vermittelst deren er die ihm gehörige Sache von jedem dritten Besitzer derselben zurückfordern kann, s. Vindication …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 125Requiriren — (v. lat.), 1) erbitten, nachsuchen, verlangen; daher Requirirter Notar, ein Notar (s.d. 6), welcher zu irgend einer Gerichtshandlung od. zu einem Geschäft, zu dessen Ausführung es eines geschwornen u. rechtskundigen Mannes zum Zeugen od. zur… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 126Statutarisch — (v. lat.), was bestehenden Statuten entspricht u. durch dieselben angeordnet ist; daher Statutarische Portion, ein bestimmter Theil der Erbschaft des Mannes, welcher der hinterlassenen Wittwe nach statutarischem Rechte gebührt. Nach sächsischen… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 127Ungarn [2] — Ungarn (Gesch.). Daß jetzige U. wurde zur Römerzeit von den Pannoniern u. Daciern bewohnt, von denen jene in Nieder , diese in Ober U. saßen, zwischen ihnen die Jazygen. Beide Länder wurden seit der Zeit der ersten Kaiser von den Römern… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 128Vindication — (v. lat. Vindicatio), 1) im Allgemeinen jede dingliche od. Realklage, welche wegen der Zuständigkeit eines dinglichen Rechtes (Jus in re) gegen denjenigen gegeben ist, welcher sich unrechtmäßiger Weise in den Besitz dieser Sache od. des Rechtes… …

    Pierer's Universal-Lexikon