(zum zwecke des wiederverkaufs)

  • 1Handelsbuch — ist der bankaufsichtsrechtliche Begriff für Positionen in Finanzinstrumenten, Anteilen und handelbaren Forderungen, die von einem Kreditinstitut zum Zwecke des kurzfristigen Wiederverkaufs unter Ausnutzung von Preis und/oder Zinsschwankungen… …

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  • 2Anlagebuch — Im Anlagebuch (Bankbuch) werden sämtliche Bankgeschäfte eines Kreditinstituts verbucht, die nicht dem Handelsbuch zuzurechnen sind. Anlage und Handelsbuch sind bankaufsichtsrechtliche Begriffe mit komplementärer Abgrenzung. Inhaltsverzeichnis 1… …

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