(wegschließen)

  • 1wegschließen — wegschließen:abschließen·einschließen·verschließen·einsperren·versperren·schließen|in|·unterVerschlussbringen wegschließeneinschließen,abschließen,aufbewahren,einsperren,sichern,verwahren,versperren …

    Das Wörterbuch der Synonyme

  • 2wegschließen — V. (Aufbaustufe) jmdn. durch Zuschließen einer Tür, eines Kästchens o. Ä. daran hindern, etw. zu nehmen Synonym: einschließen Beispiel: Sie hat die Süßigkeiten vor ihren Kindern weggeschlossen …

    Extremes Deutsch

  • 3wegschließen — wẹg·schlie·ßen (hat) [Vt] etwas wegschließen etwas in einen Schrank o.Ä. tun, den man abschließen kann …

    Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • 4wegschließen — wẹg||schlie|ßen 〈V. tr. 220; hat〉 in ein Fach od. einen Schrank einschließen; Sy wegsperren ● ich schloss meine Briefe, mein Geld weg * * * wẹg|schlie|ßen <st. V.; hat: ↑ einschließen (1 a), damit jmd. anderes nicht darankommen kann: das… …

    Universal-Lexikon

  • 5wegschließen — fottschleeße …

    Kölsch Dialekt Lexikon

  • 6wegschließen — wẹg|schlie|ßen …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 7Sicherheitsverwahrung — Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (fälschlich auch Sicherheitsverwahrung genannt) ist im deutschen Strafrecht eine Maßregel der Besserung und Sicherung und soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen.… …

    Deutsch Wikipedia

  • 8Sicherungsverwahrung — Die Sicherungsverwahrung ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion. Gesetzlich… …

    Deutsch Wikipedia

  • 9Unterbringung in der Sicherungsverwahrung — Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (fälschlich auch Sicherheitsverwahrung genannt) ist im deutschen Strafrecht eine Maßregel der Besserung und Sicherung und soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen.… …

    Deutsch Wikipedia

  • 10wegsperren — wẹg||sper|ren 〈V. tr.; hat〉 = wegschließen * * * wẹg|sper|ren <sw. V.; hat: 1. (landsch.) wegschließen. 2. durch Einsperren von jmdm., etw. fernhalten: den Hund w. * * * wẹg|sper|ren <sw. V.; hat: 1. (landsch.) wegschließen: die… …

    Universal-Lexikon