(volljährig)
1volljährig — volljährig …
2volljährig — Adj. (Mittelstufe) zur Vornahme von Rechtsgeschäften berechtigt, Gegenteil zu minderjährig (oft das 18. Lebensjahr) Beispiel: Er wird am 29. März volljährig. Kollokation: volljähriger Bürger …
3Volljährig — Vólljährig, adj. et adv. seine völlige Anzahl von Jahren habend. Man gebraucht es nur in engerer Bedeutung, besonders in den Rechten, so wie großjährig, für mündig, die zur eigenen Verwaltung seiner Angelegenheiten in den Gesetzen bestimmte… …
4volljährig — ↑majorenn …
5volljährig — ausgewachsen; mündig; erwachsen; reif * * * voll|jäh|rig [ fɔljɛ:rɪç] <Adj.>: nach Erreichung eines bestimmten Alters gesetzlich zur Vornahme von Rechtshandlungen berechtigt /Ggs. minderjährig/: sie braucht die Erlaubnis ihrer Eltern, weil… …
6volljährig — erwachsen, mündig; (veraltend): großjährig; (Rechtsspr. veraltet): majorenn. * * * volljährig:⇨mündig volljährigmündig,erwachsen,großjährig;veraltet:majorenn …
7volljährig — vọll·jäh·rig Adj; nicht adv, Jur; in dem Alter, ab dem man z.B. wählen und ohne die Erlaubnis der Eltern heiraten darf ↔ minderjährig <volljährig sein> || hierzu Vọll·jäh·rig·keit die; nur Sg …
8volljährig — Jahr: Das gemeingerm. Substantiv mhd., ahd. jār, got. jēr, engl. year, schwed. år geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen – vgl. z. B. awest. yārə »Jahr«, griech. hō̓ra »Jahr‹eszeit›, Tageszeit, Stunde« (↑ Horoskop und ↑ Uhr) und …
9Volljährig — Die Volljährigkeit bzw. Mündigkeit, selten (besonders in Österreich) auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 3… …
10volljährig — vọll|jäh|rig …