(verleumdung)
1Verleumdung — Verleumdung …
2Verleumdung — bedeutet in Deutschland und der Schweiz, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind. In Österreich bedeutet dies außerdem, dass jemand einem anderen wider besseres Wissen eine… …
3Verleumdung — (Diffamatio), die Unterart der Injurie (s.d.), welcher sich derjenige schuldig macht, der einem Anderen von dritten Personen bestimmte Verbrechen od. unsittliche Handlungen, ohne die Überzeugung von ihrer Wahrheit zu haben, u. mit dem Bewußtsein …
4Verleumdung — Verleumdung, s. Beleidigung. V. des Staatswillens, s. Schmähung von Staatseinrichtungen …
5Verleumdung — Verleumdung, Andichtung von Tatsachen, die, wenn sie wahr wären, den Geschmähten der öffentlichen Verachtung preisgeben oder einer strafbaren Handlung beschuldigen würden, wird als Beleidigung (s.d.) bestraft (§§ 164, 165, 187 des Deutschen… …
6Verleumdung — Verleumdung, Ehrenverletzung, s. Injuria …
7Verleumdung — ↑Diffamierung …
8Verleumdung — 1. Der Verleumdung ausweichen ist der schönste Ruhm. Schwed.: Att undwika förtal är större konst; än att winna beröm. (Wensell, 8.) 2. Der Verleumdung entgeht man nicht. »Sei so keusch wie Eis, sei so rein wie Schnee, der Verleumdung wirst du… …
9Verleumdung — Sich von einem ungerechten Verdacht reinigen wollen, ist entweder überflüssig oder vergeblich. «Marie von Ebner Eschenbach» Laß die Menschen reden, was sie wollen. Du weißt ja die Art des ganzen Geschlechts, daß es lieber beunruhigt und hetzt,… …
10Verleumdung — die Verleumdung, en (Aufbaustufe) Äußerung, die jmdn. in üblen Ruf bringt Synonyme: Diffamie, Ehrverletzung (geh.) Beispiel: Er wurde wegen Verleumdung vor Gericht gebracht …