(staatsgewalt)
1Staatsgewalt — bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form von… …
2Staatsgewalt — Staatsgewalt, s.u. Staat S. 621 …
3Staatsgewalt — Staatsgewalt, s. Staat, S. 803 …
4Staatsgewalt — Staatsgewalt, s. Staat …
5Staatsgewalt — Obrigkeit; Exekutive; Regierung; Verwaltung * * * Staats|ge|walt 〈f. 20; unz.〉 Gesamtheit der Rechte eines Staates u. der Mittel zu ihrer Verwirklichung; Sy Staatshoheit * * * Staats|ge|walt, die: a) <o. Pl.> Herrschaftsgewalt des Staates:… …
6Staatsgewalt — a) Herrschaft, Herrschaftsgewalt, Hoheit, Macht, Regierungsgewalt, Staatsmacht. b) ausführende/vollziehende Gewalt; (Politik): Exekutivgewalt; (bes. Politik, Rechtsspr.): Exekutive, exekutive Gewalt; (Rechtsspr.): vollstreckende Gewalt. * * *… …
7Staatsgewalt — die dem Staat zustehenden Hoheitsbefugnisse. Vgl. auch ⇡ Gewaltenteilung …
8Staatsgewalt — Staats|ge|walt …
9Widerstand gegen die Staatsgewalt — Als Widerstand gegen die Staatsgewalt wird ein gewaltsamer Widerstand oder ein tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte des Staates bezeichnet. Dieser kann auch in der Ausübung passiver Gewalt bestehen, etwa durch Sitzblockaden und ähnliche… …
10Widerstand gegen die Staatsgewalt — Widerstand gegen die Staatsgewalt, s. Widersetzlichkeit …