(staatsgewalt)

  • 41Seegrenze — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …

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  • 42Staatsterritorium — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …

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  • 43Verfassunggebende Nationalversammlung — Verfassunggebende[1] Versammlung ist ein staatsrechtlicher beziehungsweise politikwissenschaftlicher Begriff. Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine außerordentliche politische Institution, manchmal auch Verfassungskonvent genannt,[2] welche …

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  • 44Verfassungsgebende Nationalversammlung — Verfassunggebende[1] Versammlung ist ein staatsrechtlicher beziehungsweise politikwissenschaftlicher Begriff. Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine außerordentliche politische Institution, manchmal auch Verfassungskonvent genannt,[2] welche …

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  • 45Verfassungsgebende Versammlung — Verfassunggebende[1] Versammlung ist ein staatsrechtlicher beziehungsweise politikwissenschaftlicher Begriff. Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine außerordentliche politische Institution, manchmal auch Verfassungskonvent genannt,[2] welche …

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  • 46Verfassungsstaaten — In der Geschichts und Politikwissenschaft bezeichnet Verfassungsstaat – in einem weiten formellen Sinne des Begriffes – ein Staatswesen, in dem die Staatsgewalt an eine Verfassung gebunden ist, welche ihre Herrschaftsmacht begrenzt. Im… …

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  • 47Gewalt — Stärke; Herrschaft; Macht; Beherrschung; Heftigkeit; Wucht; Ungestüm; Schmackes (umgangssprachlich); Schwung; Karacho (umgangssprachlic …

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  • 48Widerstandsrecht — Wi|der|stands|recht, das <Pl. selten>: [moralisches] Recht, [entgegen der herrschenden Gesetzgebung] ↑ Widerstand (1) zu leisten. * * * Widerstandsrecht,   im eigentlichen Sinne ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer rechtswidrig… …

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  • 49Art. 20 GG — Der Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland normiert die rechtliche Grundordnung Deutschlands. Inhalt sind Verfassungsgrundsätze und das Widerstandsrecht. Dieser Artikel darf in seinem ursprünglichen Bestand (Absätze 1 bis …

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  • 50Artikel 20 GG — Der Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland normiert die rechtliche Grundordnung Deutschlands. Inhalt sind Verfassungsgrundsätze und das Widerstandsrecht. Dieser Artikel darf in seinem ursprünglichen Bestand (Absätze 1 bis …

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