(staatsgewalt)

  • 121Republikanische Verfassung — Die Artikel Freistaat und Republik überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach …

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  • 122Souverän (Adjektiv) — Unter einem Souverän (v. lat.: superamus, „über allen stehend“) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst. Zur Zeit des Absolutismus war der… …

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  • 123Staatsgebiet — Das Staatsgebiet (umgangssprachlich auch „Land“ genannt) ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im völkerrechtlichen Sinne. Es ist der territoriale Bereich, in dem sich die Staatsgewalt über die dort… …

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  • 124Staatstheorie — Staatstheorien oder Staatslehren behandeln die Definitionen, Entstehung, Formen, Aufgaben und Ziele des Staates sowie seine institutionellen, sozialen, ethischen und juristischen Bedingungen und Grenzen. Als Teilgebiet der Politischen Philosophie …

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  • 125Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik — In ihrer über 40 jährigen Geschichte gab es drei Verfassungen der Deutschen Demokratischen Republik, die einerseits in ihrem grundsätzlichen Bekenntnis zu Bürgerrechten und demokratischer Ordnung nie die Verfassungswirklichkeit widerspiegelten,… …

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  • 126Verfassung des Freistaates Bayern — Basisdaten Titel: Verfassung des Freistaates Bayern Kurztitel: Bayerische Verfassung Abkürzung: Verf BY, BayVerf Art: Landesgesetz Geltungsbereich …

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  • 127Verfassunggebende Gewalt — Pouvoir constituant ist ein aus dem Französischen entlehnter staatsrechtlicher und politikwissenschaftlicher Fachbegriff; er bedeutet verfassunggebende Gewalt. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsgeschichte 2 Verfassunggebende Gewalt als juristischer… …

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  • 128Verfassungsgebende Gewalt — Pouvoir constituant ist ein aus dem Französischen entlehnter staatsrechtlicher und politikwissenschaftlicher Fachbegriff; er bedeutet verfassunggebende Gewalt. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsgeschichte 2 Verfassunggebende Gewalt als juristischer… …

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