(rückversicherung)
1Rückversicherung — Rückversicherung, so v.w. Reassecuranz …
2Rückversicherung — (Reassekuranz), eine Versicherung, durch die der Versicherer selbst wieder ganz oder teilweise gegen die von ihm übernommene Gefahr bei einem andern Versicherer Versicherung nimmt. Der erste Versicherer bleibt dabei seinem Versicherten… …
3Rückversicherung — Rückversicherung, Reassekuranz, Versicherung der von einer Versicherungsgesellschaft übernommenen Gefahr bei einer andern solchen Gesellschaft gegen Abtretung eines Prämienanteils, meist sogar bei mehrern Gesellschaften (Beteiligungsversicherung) …
4Rückversicherung — ↑Reassekuranz, ↑Retrozession …
5Rückversicherung — Eine Rückversicherung (auch Reassekuranz genannt) dient der Risikobewältigung eines einzelnen Versicherungsunternehmens. Aufgabe ist vorwiegend, das Ausfallrisiko durch Großschäden (Versichertenschutzgedanke) sowie Schadenslasten der… …
6Rückversicherung — Reassekuranz; Gegenversicherung * * * Rụ̈ck|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung, bei der sich ein Versicherer zur Teilung der von ihm übernommenen Risiken bei anderen Versicherern weiterversichert; Sy Gegenversicherung, Reassekuranz * * *… …
7Rückversicherung — Versicherung der vom Versicherer übernommenen Risiken. Sie liegt vor, wenn ein Versicherer (Zedent) für das durch Versicherung übernommene Risiko bei einem anderen Versicherer (Zessionär) Versicherungsschutz nimmt. Gegenstand der R. ist sowohl… …
8Rückversicherung — Rụ̈ck·ver·si·che·rung die; 1 ≈ Vergewisserung 2 eine Versicherung, die eine Versicherungsgesellschaft bei einer anderen abschließt, um sich gegen Risiken (z.B. sehr große Auszahlungen) abzusichern …
9Rückversicherung — Rückversicherungf AusschlußpersönlichenRisikos.1920ff …
10Rückversicherung — Rụ̈ck|ver|si|che|rung …