(präklusion)

  • 1Präklusion — Eine Präklusion (lat. Ausschluss) bezeichnet in der juristischen Fachsprache den Ausschluss bestimmter Rechtshandlungen oder Rechte. Dies kann vertraglich festgelegt sein oder geschehen, wenn die Rechte nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vor… …

    Deutsch Wikipedia

  • 2Präklusion — Prä|klu|si|on 〈f. 20〉 Ausschließung, gerichtl. Verweigerung [<lat. praeclusio „Verschließung“; zu claudere „schließen“] * * * Prä|klu|si|on, die; , en [lat. praeclusio] (Rechtsspr.): Ausschließung, Ausschluss; Rechtsverwirkung. * * *… …

    Universal-Lexikon

  • 3Präklusion — Prä|klu|si|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Rechtsw.〉 Ausschließung, gerichtl. Verweigerung [Etym.: <lat. praeclusio »Verschließung«; zu claudere »schließen«] …

    Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • 4Präklusion — ⇡ Ausschlussfrist …

    Lexikon der Economics

  • 5Präklusion — Prä|klu|si|on die; , en <aus gleichbed. lat. praeclusio> das Präkludieren (Rechtsw.) …

    Das große Fremdwörterbuch

  • 6Präklusion — Prä|klu|si|on, die; , en (Ausschließung; Rechtsverwirkung) …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 7Präkludiert — Eine Präklusion (lat. Ausschluss) bezeichnet in der juristischen Fachsprache den Ausschluss bestimmter Rechtshandlungen oder Rechte. Dies kann vertraglich festgelegt sein oder geschehen, wenn die Rechte nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vor… …

    Deutsch Wikipedia

  • 8Allgemeines Willkürverbot — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …

    Deutsch Wikipedia

  • 9Betriebsbedingte Kündigung — Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein Gesetz, das die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen mit einer längeren Laufzeit ( Dauerschuldverhältnissen ) zugunsten des Arbeitnehmers bei der Beendigung… …

    Deutsch Wikipedia

  • 10Gleichbehandlungsgrundsatz — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …

    Deutsch Wikipedia