(nicht) beendeter versuch

  • 1Versuch — Untersuchung; Erprobung; Prüfung; Test; Probe; Anstrengung; Bestreben; Bemühung; Bemühen; Bestrebung; Unternehmung; Vorsatz; …

    Universal-Lexikon

  • 2Versuch (Strafrecht) — Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung. Definiert wird der Versuch in § 22 Strafgesetzbuch. Der Hauptfall des Versuchs ist der nicht eingetretene Erfolg der Tat: Der Täter will sein Opfer töten, verletzt es… …

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  • 3Der Versuch ist strafbar — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …

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  • 4Fehlgeschlagener Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …

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  • 5Rücktritt vom Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …

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  • 6Rücktritt — I. Bürgerliches Recht:1. Begriff: Einseitige empfangsbedürftige ⇡ Willenserklärung, die einen gültigen Vertrag (im Gegensatz zur nur für die Zukunft wirkenden ⇡ Kündigung) rückwirkend aufhebt, wenn das Recht zum R. vertraglich oder gesetzlich… …

    Lexikon der Economics

  • 7Rücktritt (Strafrecht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …

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  • 8Rücktritt im Strafrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …

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  • 9Gründung — (foundation; fondation; fondazione) umfaßt die Ausführung aller Bauarbeiten, um einem Bauwerke auf den natürlich gelagerten Schichten des Bauuntergrundes sicheren Stand zu geben. Man unterscheidet natürliche G., wenn das Bauwerk auf den… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 10Freimaurerei — Freimaurerei, eine unter eigenen Formen bestehende Gesellschaft, die zunächst in England als ein bereits gebildeter Verein öffentlich bekannt wurde u. von da aus sich in Kurzem durch einen großen Theil der Welt verbreitete. I. Die… …

    Pierer's Universal-Lexikon