(mit akkusativ)

  • 51Habilitation — Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (facultas docendi) in… …

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  • 52Helvetismus — Als Helvetismus (neulat. Helvetia, d. h. Schweiz, und ismus) bezeichnet man jede sprachliche Besonderheit, die typischerweise im Schweizer Hochdeutschen und nicht im gesamten deutschen Sprachgebiet verwendet wird (Beispiel: Müesli,… …

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  • 53Ir sult sprechen willekomen — ist eine strophische Dichtung Walthers von der Vogelweide. Thematisch gehört sie weder völlig dem Minnesang noch der Sangspruchdichtung an, sondern bringt eine ungewöhnliche Vermengung der beiden Register, die sonst in der Lyrik des 12. und 13.… …

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  • 54GG — steht als Abkürzung für: den Instant Messenger Gadu Gadu Generalgouvernement Generalgouverneur Gentle Giant, britische Band die wissenschaftliche Zitierweise der Zeitschrift Geschichte und Gesellschaft das geschichtswissenschaftliche… …

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  • 55bestechen — Vsw std. (15. Jh.), fnhd. bestechen Stammwort. Hat mehrere Bedeutungen, von denen eine prüfen ist (in etwas hineinstechen, um den Inhalt oder die Qualität des Inhalts zu prüfen, z.B. Entnahme von Proben aus Teerfässern). Davon hängt die… …

    Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • 56per — • pẹr <lateinisch> (durch, mit, gegen, für) Präposition mit Akkusativ oder Dativ: – per Gesetz – per Akklamation gewählt – per Bahn, per Schiff reisen – es ging per Flugzeug nach Dubai – per Internet einkaufen – etwas per Post, per Boten… …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 57beeiden — geloben; schwören; beschwören; versichern * * * be|ei|den [bə |ai̮dn̩] <tr.; hat: durch einen Eid bekräftigen, beschwören: eine Aussage vor Gericht beeiden. Syn.: ↑ beeidigen (geh.).   • beeiden/beeidigen/vereidigen Die Verben …

    Universal-Lexikon

  • 58beeidigen — be|ei|di|gen [bə |ai̮dɪgn̩] <tr.; hat (geh.): durch einen Eid bekräftigen; beschwören: sie mussten ihre Aussage vor Gericht beeidigen; beeidigte Zeugenaussagen. Syn.: ↑ beeiden.   • beeiden/beeidigen/vereidigen Die Verben beeiden und… …

    Universal-Lexikon

  • 59vereidigen — ver|ei|di|gen [fɛɐ̯ |ai̮dɪgn̩] <tr.; hat: jmdn. durch einen Eid auf, zu etwas verpflichten: die Zeugen wurden vereidigt; der Präsident wurde auf die Verfassung vereidigt.   • beeiden/beeidigen/vereidigen Die Verben beeiden und (gehoben:)… …

    Universal-Lexikon

  • 60anstrengen — (Simplex heute nicht mehr üblich) Vsw std. (13. Jh., Form 15. Jh.), mhd. (ane)strengen, ahd. strengen Stammwort. Ableitung teilweise von streng, teilweise von Strang Anspannen mit verschiedenen Bedeutungen, die heute vielfach nicht mehr eindeutig …

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