(kreditinstitute)

  • 1Kreditinstitute — Kredit|institute,   Geldinstitute, alle Unternehmen, die Bankgeschäfte im Sinne § 1 Kreditwesengesetz (KWG) betreiben, sofern deren Geschäftsumfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Kreditinstitute im Sinne… …

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  • 2Kreditinstitute — ⇡ Unternehmen, das ⇡ Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder so betreibt, dass der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Gemäß § 1 I 1 KWG müssen für ein K. im Sinn des KWG drei Merkmale gegeben… …

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  • 3Kreditinstitute in Deutschland — Das deutsche Bankwesen zählt zu den größten der Welt. Internationale Großbanken aus Deutschland sind unter anderem die Deutsche Bank und die Commerzbank. Die Dresdner Bank gehörte bis zu ihrer Übernahme durch die Commerzbank im Jahr 2008 dazu.… …

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  • 4Kreditinstitute mit Sonderaufgaben — ⇡ Banken mit Sonderaufgaben …

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  • 5Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute — Ein öffentlich rechtliches Kreditinstitut ist ein ganz oder überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand stehendes Unternehmen, das alle oder nur bestimmte Bankgeschäfte betreibt. Als Eigentümer oder Trägerkörperschaft können dabei der Staat, ein… …

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  • 6Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute — Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen dem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (sogenannter allgemeiner Bankvertrag). Auch wenn… …

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  • 7Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute — Die Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute (MaH) war ein Instrument der deutschen Bankenaufsicht, mit dem die ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes deutscher Kreditinstitute …

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  • 8Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute — Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihrem Rundschreiben 34/2002 (BA) vom 20. Dezember 2002 eingeführten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) galten vom 30. Juni 2004 für alle… …

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  • 9öffentlich-rechtliche Kreditinstitute — öffentlich rechtliche Kredit|institute,   Sammelbegriff für vom Staat beziehungsweise öffentlichen Körperschaften in nichtprivatwirtschaftlicher Rechtsform betriebene Kreditinstitute; Gegensatz: private Banken. Zu den öffentlich rechtlichen… …

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  • 10öffentliche Kreditinstitute — öffentliche Banken. 1. Begriff: ⇡ Öffentliche Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wobei der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 KWG); vgl. ⇡ Banken. Die ö.K. nehmen im ⇡… …

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