(im bankauftrag)

  • 1Bankauftrag — Bạnk|auf|trag, der: Auftrag an eine ↑ 2Bank (1 a), ein Geldgeschäft durchzuführen. * * * Bạnk|auf|trag, der: Auftrag an eine 2↑Bank (1 a), ein Geldgeschäft durchzuführen …

    Universal-Lexikon

  • 2Bankauftrag — ⇡ Geschäftsbesorgungsvertrag, der mit der ⇡ Bank geschlossen wird, bes. geregelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen. Danach müssen Aufträge jeder Art den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen;… …

    Lexikon der Economics

  • 3Auftrag — I. Bürgerliches Recht:Vertrag nach §§ 662–674 BGB, durch den sich eine Partei (der Beauftragte) verpflichtet, ein ihr von der anderen Partei (dem Auftraggeber) übertragenes Geschäft für diese unentgeltlich sorgfältig auszuführen. 1. Annahme: Wer… …

    Lexikon der Economics