(gewerbliche
71Ortenaukreis — Wappen Deutschlandkarte 48.367.94 …
72Reichsvolksschulgesetz — Das Schulsystem in Österreich wird durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne bundesweit vereinheitlicht. Das Unterrichtsministerium übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der… …
73Schulsystem in Österreich — Das Schulsystem in Österreich wird durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne bundesweit vereinheitlicht. Das Unterrichtsministerium übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der… …
74Schultypen in Österreich — Das Schulsystem in Österreich wird durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne bundesweit vereinheitlicht. Das Unterrichtsministerium übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der… …
75Statutschule — Das Schulsystem in Österreich wird durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne bundesweit vereinheitlicht. Das Unterrichtsministerium übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der… …
76Zentrallehranstalt — Das Schulsystem in Österreich wird durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne bundesweit vereinheitlicht. Das Unterrichtsministerium übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der… …
77Ökodesign-Richtlinie — Basisdaten der Richtlinie 2009/125/EG Titel: Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung… …
78Bildungseinrichtungen in Stuttgart — Stuttgart ist der bedeutendste Bildungsstandort in Baden Württemberg. Die Stadt verfügt z. Zt. über 11 Hochschulen (davon 2 Universitäten), sowie etwa Schulen, darunter ca. 170 öffentliche Schulen. Im Schuljahr 2005/06 besuchten 19280 Schüler die …
79DBGM — Das Gebrauchsmuster ist der kleine Bruder des Patents und Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes. Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geringer geworden. Inhaltsverzeichnis 1… …
80Gebrauchsmuster — Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes. Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geringer geworden. Inhaltsverzeichnis 1… …