(gerichtlich)

  • 61Vernünftige kaufmännische Beurteilung — wird als unbestimmter Rechtsbegriff im Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) oft verwendet und zielt als Objektivierungskriterium darauf ab, dass im bilanzierenden Unternehmen auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen… …

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  • 62konfiszieren — sichern; sicherstellen; requirieren; beschlagnahmen; einziehen * * * kon|fis|zie|ren 〈V. tr.; hat〉 beschlagnahmen, einziehen (Vermögen, Waffen, Zeitungsausgaben) [<lat. confiscare „mit Beschlag belegen“; zu fiscus „Staatskasse“] * * * …

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  • 63untersuchen — aufhellen; ergründen; klären; aufklären; durchsehen; inspizieren; beschauen; sichten; gucken; besehen; beaugapfeln (umgangssprachlich …

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  • 64abschieben — (Verantwortung) abgeben; abwälzen (auf); ausweisen; deportieren * * * ab|schie|ben [ apʃi:bn̩], schob ab, abgeschoben: 1. <tr.; hat a) von seinem Platz, seiner Stelle schiebend entfernen: sie hat die Couch [von der Wand] abgeschoben …

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  • 65verjähren — ver|jäh|ren [fɛɐ̯ jɛ:rən] <itr.; ist: (von einer Forderung bzw. einer Schuld) aufgrund eines Gesetzes nach einer bestimmten Zeit hinfällig werden, gerichtlich nicht mehr verfolgt werden können: die Forderung, Anklage, das Verbrechen ist… …

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  • 66vorbestraft — vor|be|straft [ fo:ɐ̯bəʃtra:ft] <Adj.>: bereits früher gerichtlich verurteilt: ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Betrüger. * * * vor|be|straft 〈Adj.〉 bereits früher gerichtl. bestraft ● der Angeklagte ist zweimal vorbestraft * * *… …

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  • 67exmittieren — ex|mit|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 zwangsweise entfernen, gerichtlich ausweisen ● jmdn. aus einer Wohnung exmittieren [<lat. exmittere „hinauswerfen, vertreiben“] * * * ex|mit|tie|ren <sw. V.; hat [lat. e(x)mittere (2. Part.: e(x)missum) =… …

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  • 68Präklusivfrist — Prä|klu|siv|frist 〈f. 20〉 gerichtlich festgelegte Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann * * * Prä|klu|siv|frist, die (Rechtsspr.): gerichtlich festgelegte Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend… …

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  • 69Rechtsfall — Rẹchts|fall 〈m. 1u〉 Fall, der gerichtlich verhandelt wird, worden ist od. werden muss * * * Rẹchts|fall, der (Rechtsspr.): gerichtlich zu entscheidender ↑ 1Fall (3). * * * Rẹchts|fall, der (Rechtsspr.): gerichtlich zu entscheidender 1↑Fall (3) …

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  • 70Strafregister — Straf|re|gis|ter 〈n. 13〉 1. Verzeichnis aller gerichtlich bestraften Personen eines Bezirks 2. 〈umg.; scherzh.〉 eine Anzahl von Unterlassungen, Verfehlungen ● gib dir Mühe, damit dein Strafregister nicht noch größer wird * * * Straf|re|gis|ter,… …

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