(einer sache)

  • 111Sache — Sf std. (8. Jh.), mhd. sach(e), ahd. sahha, as. saka Stammwort. Aus g. * sakō f. Gerichtssache, Streit, Ursache , auch in anord. so̧k, ae. sacu, afr. seke; mit einer morphologischen Variante * sakjō(n) f. in gt. sakjo, ae. sæc(c), ahd. secka. Die …

    Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • 112mit einer Sache in Verbindung gebracht werden — mit etwas assoziiert werden; verlinken …

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  • 113mit einer Sache intensiv beschäftigen — über etwas (intensiv) nachdenken; über etwas brüten (umgangssprachlich) …

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  • 114Beginn einer Sache sein — entscheidender Ausgangspunkt sein; Grundstein sein (für etwas) …

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  • 115Sache — Sạ·che die; , n; 1 meist Sg; ein Vorgang, eine Situation oder ein Ereignis, die nicht genau bezeichnet werden, weil sie bekannt sind ≈ Angelegenheit <eine ernste, feine, gewagte, gute, hoffnungslose, unangenehme, wichtige Sache; eine Sache… …

    Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • 116Einer — 1. Aaner muss doch herauskommen (gewinnen). – Tendlau, 974. 2. Aus einem erkennst du alle. – Eiselein, 140. Lat.: Et crimine ab uno disce omnes. (Virgil.) – Ex uno specta omnes. 3. Besser einer, der s gesehen, als zwei, die s gehört. Holl.: Beter …

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  • 117Mangel der Sache — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel 2.1.1 …

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  • 118Öffentliche Sache — Das Recht der öffentlichen Sachen gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht. Zur Sicherung der öffentlichen Funktion von Sachen, die dem Allgemeinwohl dienen, bezweckt das Recht der öffentlichen Sachen eine teilweise Herausnahme der Sachen aus dem …

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  • 119Bewegliche Sache — Der alte Begriff der Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). In älteren Texten werden die Wörter farnis, farnus, varnde, fliegende oder rührende habe, varende oder roerende goedern verwendet im …

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  • 120Recht am Bild der eigenen Sache — Privatgelände und doch frei zu fotografieren – Flughafen Düsseldorf Das Recht am Bild der eigenen Sache ist ein oft falsch verstandenes, in deutschsprachigen Ländern nicht existierendes Recht. Der Besitz einer Sache allein begründet noch keinen… …

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