(einen eid)

  • 11Eid ul-Fitr — Das Ramadanfest oder ʿĪdu l Fitr (arabisch ‏عيد الفطر‎, DMG ʿĪdu l Fiṭr, „Fest des Fastenbrechens“, türk. Ramazan Bayramı, bosn. Ramazanski Bajram ) ist ein islamisches Fest zum Abschluss des Fastenmonats Ramadan. Im Türkischen wird das Fest auch …

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  • 12Eid ul-Adha — Straßenstand während des Opferfestes, an dem von Metzgern Schafe geschlachtet und portioniert verkauft werden. Das farbige Stoffmuster des Zeltes ist für Ägypten typisch. al Minya. Private Schlachtungen finden direkt vor oder im eigenen Haus… …

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  • 13Richterlicher Eid — heißt der Eid, den das Gericht auferlegt, ohne daß eine Eideszuschiebung vorhergegangen ist. Er bildet den Gegensatz zum zugeschobenen Eid (Haupteid, Schiedseid); früher wurde er auch notwendiger Eid, und wenn er dem Beklagten auferlegt wurde,… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 14Juden-Eid — Der Judeneid oder More Judaico (lateinisch) war ein Eid, den Juden in Rechtsstreitigkeiten mit Nichtjuden in einer von christlicher Seite vorgeschriebenen, häufig diskriminierenden Form zu leisten hatten. Er war in Teilen Europas vom frühen… …

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  • 15Uschi Eid — (2011) Ursula „Uschi“ Eid (* 18. Mai 1949 in Landau in der Pfalz) ist eine deutsche Politikerin (Bündnis 90/Die Grünen). Von 1998 bis 2005 war sie Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und… …

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  • 16Korneuburger Eid — Als Korneuburger Eid bzw. Korneuburger Gelöbnis wird eine durch den Heimwehrbundesführer Dr. Richard Steidle am 18. Mai 1930 in Korneuburg verlesene Erklärung bezeichnet, mit der Teile der österreichischen Heimwehren offen den Austrofaschismus… …

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  • 17Straßburger Eid — Auszug der Eide Die Straßburger Eide, frz. Les serments de Strasbourg, vom 14. Februar 842 sind ein bemerkenswertes zweisprachiges Dokument in Althochdeutsch und Altfranzösisch bzw. nach Erkenntnissen der modernen Sprachwissenschaft einer… …

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  • 18Zenonianischer Eid — (Juramentum Zenonianum), ein Schätzungseid (s. Eid S. 529), geleistet von demjenigen, welcher durch Gewaltthätigkeit eines Andern einen Schaden an seiner Sache erlitten hat. Bei dem vorhandenen Beweise erlittener Gewalt tritt der Z. E. als ein… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 19Stein — Einen Stein auf jemanden werfen, auch: Den ersten Stein auf jemanden werfen: ihn einer Schuld zeihen, ihn anklagen, belasten. Die Redensart ist biblischer Herkunft; Joh 8, 7 sagt Jesus zu den Pharisäern und Schriftgelehrten, als sie ihm eine… …

    Das Wörterbuch der Idiome

  • 20eidlich — eid|lich 〈Adj.〉 durch, mit Eid ● etwas vor Gericht eidlich bekräftigen * * * eid|lich <Adj.>: durch [einen] Eid [bekräftigt]: eine e Erklärung. * * * eid|lich <Adj.>: durch [einen] Eid [bekräftigt]: eine e Erklärung; ein es… …

    Universal-Lexikon