(bergelohn)

  • 11Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot — Das Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot ist ein internationales Abkommen, das die Grundlagen der Höhe und Verteilung des Berge und Hilfslohnes bei Schiffshavarien regelt. Seine… …

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  • 12Bergung — Rettung; Errettung * * * Bẹr|gung 〈f. 20〉 1. das Bergen 2. Rettung von Schiffbrüchigen, eines in Seenot geratenen Schiffes od. seiner Ladung 3. 〈allg.〉 Rettung von Menschen u. Material bei Unfällen * * * Bẹr|gung, die; , en: das ↑ Bergen (1); …

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  • 13Bergung — ist die Hilfeleistung bei einem in Seegewässern oder Binnengewässern in Gafahr befindlichen See oder Binnenschiff. Der Berger ist verpflichtet, die Bergungsmaßnahmen mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen und Umweltschäden zu verhindern oder zu …

    Lexikon der Economics

  • 14Johann Gottfried Rohlfs — (* 27. Juni 1759 in Esens; † 25. Juli 1847 ebenda) war ein Orgelbauer, der in Ostfriesland wirkte. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werke 3 Siehe auch …

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  • 15Patientia (Schiff) — Die „Patientia“ war eine dänische Fregatte, welche im Jahre 1753 durch einen Sklavenaufstand vor der westafrikanischen Goldküste eine gewisse Berühmtheit erlangte. Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Aufstand 3 Literatur …

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  • 16Schifffahrtsgericht — Ein Schifffahrtsgericht ist ein Amtsgericht, das in Binnenschifffahrtssachen entscheidet. Nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen (BinSchGerG) gehören dazu bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Strafsachen und… …

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  • 17Bergen [2] — Bergen, 1) etwas in Sicherheit bringen; bes. 2) die Güter eines gescheiterten od. gestrandeten Schiffes aus dem Wasser holen u. in Sicherheit bringen; 3) einem Schiff in offener See bei Gefahr Beistand leisten. Man unterscheidet Civilbergung,… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 18Rettgebühr — Rettgebühr, Bergelohn, s. Bergen, S. 671 …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 19Strandgut — Strandgut, von verunglückten Schiffen gerettete Sachen. Man redet von S. im engern Sinne, wenn sie bei einer Seenot geborgen werden, Seeauswurf, wenn sie außer dem Fall der Seenot von der See auf den Strand geworfen, und Strandtrift… …

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  • 20Strandrecht — Strandrecht, die Befugnis, Bestandteile eines gescheiterten Schiffes und Gegenstände, die von einem solchen an das Land geschwemmt worden sind, sich anzueignen, ein Recht, das schon früh durch mancherlei Verordnungen, auch durch die Carolina (Art …

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