(baugb)
1BauGB — Basisdaten Titel: Baugesetzbuch Abkürzung: BauGB Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Baurecht …
2BauGB — Baugesetzbuch …
3Zurückstellung (BauGB) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als plansichernde Instrumente werden im deutschen Bauplanungsrecht die Möglichkeiten der Gemeinde bezeichnet, eine… …
4Baugesetzbuch (BauGB) — i.d.F. vom 27.8.1997 (BGBl I 2141; 1998 I 137) m.spät.Änd., zur bundeseinheitlichen Regelung des Bauplanungs und Städtebaurechts und damit zusammenhängender Fragen zur Ordnung der baulichen Entwicklung in Stadt und Land und der baulichen und… …
5Baugesetzbuch (BauGB) — Zusammenfassung von Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz. Bekannt gemacht am 8. 12. 1986. Neufassung 1997, geändert 2006. Es enthält allgemeines Städtebaurecht (Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Entschädigung …
6Außenbereich — (BauGB § 35); Außenbereich ist die Fläche eines Gemeindebezirks, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans (BauGB § 30) und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (BauGB § 34) liegt. Der Außenbereich ist… …
7Anpassungsgebot — (BauGB § 1 (4)); die Bauleitpläne sind den übergeordneten Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen …
8Auslegungsverfahren — (BauGB § 3 (2)); Bürgerbeteiligung im Bauleitplanungsverfahren. Im Gegensatz zum Anhörungsverfahren mit größerer Rechtswirksamkeit ausgestattet. Die im Auslegungsverfahren von Bürgern vorgebrachten und in der Planung nicht berücksichtigten… …
9Bodenschutzklausel — (BauGB § 1a (1)); Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen …
10Planungsgebot — (BauGB § 1 (3)); die Gemeinden sind verpflichtet, Konflikte mittels Bauleitplanung zu bewältigen …