(baugb)

  • 51Baufläche — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …

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  • 52Baugebiet — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …

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  • 53Baugestaltungsrecht — Während die maßgeblichen Inhalte des Baurechts (Was darf ich wo und wie groß mit welcher Nutzung bauen) auf Grundlage des Bauplanungsrechts (vor allem nach dem Baugesetzbuch) zu beurteilen sind, erfolgen die gestalterischen Maßgaben nach… …

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  • 54Bauliche Nutzung — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …

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  • 55Einbeziehungssatzung — Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist die Lage des Baugrundstücks von besonderer Bedeutung. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Innenbereich darf grundsätzlich gebaut werden, der Außenbereich ist dagegen von Bebauung möglichst… …

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  • 56Entwicklungssatzung — Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist die Lage des Baugrundstücks von besonderer Bedeutung. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Innenbereich darf grundsätzlich gebaut werden, der Außenbereich ist dagegen von Bebauung möglichst… …

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  • 57Erschließungsbeitrag — Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtslage 2.1… …

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  • 58Festlegungssatzung — Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist die Lage des Baugrundstücks von besonderer Bedeutung. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Innenbereich darf grundsätzlich gebaut werden, der Außenbereich ist dagegen von Bebauung möglichst… …

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  • 59Innenbereichssatzung — Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist die Lage des Baugrundstücks von besonderer Bedeutung. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Innenbereich darf grundsätzlich gebaut werden, der Außenbereich ist dagegen von Bebauung möglichst… …

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  • 60Klarstellungssatzung — Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist die Lage des Baugrundstücks von besonderer Bedeutung. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Innenbereich darf grundsätzlich gebaut werden, der Außenbereich ist dagegen von Bebauung möglichst… …

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