(baugb)

  • 41Sanierungsgebiet — Sanierung einer Wohnanlage. Als Sanierungsgebiet gilt in Deutschland ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine Gemeinde (Städte, Gemeinden, auch Dörfer) eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt. Dazu beschließt die Gemeinde eine… …

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  • 42Erschliessungskosten — Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtslage 2.1… …

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  • 43Erschließungskosten — Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtslage 2.1… …

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  • 44Gebot der Rücksichtnahme — Beim Gebot der Rücksichtnahme handelt es sich um einen durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, nach dem die Vorschriften des öffentlichen Baurechts auszulegen sind. Besondere Bedeutung kommt dem Gebot der Rücksichtnahme in der… …

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  • 45Umlegung — Eine Umlegung (auch Baulandumlegung genannt) ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch ( §§ 45 ff. BauGBVorlage:§§/Wartung/juris seite) geregelt ist. Bei einer… …

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  • 46Veränderungssperre — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als plansichernde Instrumente werden im deutschen Bauplanungsrecht die Möglichkeiten der Gemeinde bezeichnet, eine… …

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  • 47Städtebaurecht — Städtebaurecht,   ein Teil des öffentlichen Baurechts, dessen wichtigste Rechtsquelle seit dem 1. 7. 1987 das Baugesetzbuch (BauGB) bildet, das das bis dahin geltende Bundesbaugesetz sowie das Städtebauförderungsgesetze ersetzte. Zum… …

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  • 48Abgrenzungssatzung — Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist die Lage des Baugrundstücks von besonderer Bedeutung. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Innenbereich darf grundsätzlich gebaut werden, der Außenbereich ist dagegen von Bebauung möglichst… …

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  • 49Abrundungssatzung — Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist die Lage des Baugrundstücks von besonderer Bedeutung. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Innenbereich darf grundsätzlich gebaut werden, der Außenbereich ist dagegen von Bebauung möglichst… …

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  • 50BauNVO — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …

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