(ausgeplünderte)

  • 31Duldungsstarre — Dụl|dungs|star|re, die <o. Pl.>: 1. (Landwirtsch., Zool.) Zustand starrer Bewegungslosigkeit, in dem ein weibliches Tier sich begatten lässt. 2. Haltung, in der man alles widerstandslos erduldet: die ausgeplünderte Bevölkerung verharrte in …

    Universal-Lexikon