(auseinandersetzung)

  • 1Auseinandersetzung — Auseinandersetzung …

    Deutsch Wörterbuch

  • 2Auseinandersetzung — Auseinandersetzung, die Regelung von zwischen mehreren Personen bestehenden Rechtsverhältnissen, infolge deren die einzelnen aus einer Gemeinsamkeit ausscheiden oder überhaupt für ihre Ansprüche abgefunden werden. So spricht man von einer A.… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 3Auseinandersetzung — ↑Debatte, ↑Diskussion, ↑Disput, ↑Konflikt, ↑Konfrontation, ↑Kontroverse, ↑Polemik, ↑Szene …

    Das große Fremdwörterbuch

  • 4Auseinandersetzung — Im Folgenden wird auf die juristische Auseinandersetzung eingegangen. Weitere Bedeutungen des Wortes sind dem Wiktionary zu entnehmen. Auseinandersetzung ist nach deutschem Zivilrecht ein Verfahren, bei dem das Vermögen einer Personenmehrheit… …

    Deutsch Wikipedia

  • 5Auseinandersetzung — Streit; Krach; Schlagabtausch; Schererei (umgangssprachlich); Wortwechsel; Gekabbel; Wickel (österr.) (umgangssprachlich); Hickhack (umgangssprachlich); …

    Universal-Lexikon

  • 6Auseinandersetzung — die Auseinandersetzung, en (Mittelstufe) ein Streit, Krach Beispiele: Es ist zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen den Diskussionsteilnehmern gekommen. Ich hatte eine heftige Auseinandersetzungen mit meinem Chef. die Auseinandersetzung… …

    Extremes Deutsch

  • 7Auseinandersetzung — Aus·ei·nạn·der|set·zung die; , en; 1 eine Auseinandersetzung (mit jemandem / etwas) eine intensive und kritische Beschäftigung mit jemandem / etwas 2 eine Auseinandersetzung (mit jemandem) ein Streit oder Kampf (mit jemandem) <eine heftige,… …

    Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • 8Auseinandersetzung — 1. Aufarbeitung, Beschäftigung, Vertiefung. 2. a) Debatte, Diskussion, Erörterung, Gespräch, Polemik, Streit[gespräch]; (bildungsspr.): Diskurs, Disput. b) Differenz, Dissonanz, Geplänkel, Kollision, Reibereien, Reibung, Streit, Streitigkeit,… …

    Das Wörterbuch der Synonyme

  • 9Auseinandersetzung — I. Bürgerliches Recht:A. unter den Gesellschaftern einer ⇡ Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BbR) gemäß §§ 730–735 BGB. Zum Zwecke der A. ist das ⇡ Gesellschaftsvermögen, soweit erforderlich, in Geld umzusetzen. Verbleibt nach Berichtigung… …

    Lexikon der Economics

  • 10Auseinandersetzung — Aus|ei|n|ạn|der|set|zung …

    Die deutsche Rechtschreibung