(als ersatz nehmen)

  • 71Württembergische Armee — Das Heerwesen des deutschen Staates Württemberg bis 1918 wird als Württembergische Armee bezeichnet. Es handelt sich hierbei um die Truppen, die von Württemberg für die Landesverteidigung und als Kontingente des Schwäbischen… …

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  • 72Schweizer Luftwaffe — Forces aériennes suisses (frz.) Forze aeree svizzere (ital.) Aviatica militara svizra (rät.) …

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  • 73Bankzinsen — Zins (von lat. census, Vermögensschätzung) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu… …

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  • 74Nominaler Zinssatz — Zins (von lat. census, Vermögensschätzung) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu… …

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  • 75Nominalzins — Zins (von lat. census, Vermögensschätzung) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu… …

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  • 76Nominalzinssatz — Zins (von lat. census, Vermögensschätzung) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu… …

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  • 77Sollverzinsung — Zins (von lat. census, Vermögensschätzung) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu… …

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  • 78Zinsen — Zins (von lat. census, Vermögensschätzung) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu… …

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  • 79Zinskritik — Zins (von lat. census, Vermögensschätzung) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu… …

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  • 80Zinstheorie — Zins (von lat. census, Vermögensschätzung) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu… …

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