'friede

  • 21Friede Freude Eierkuchen — Friede, Freude, Eierkuchen ist heute eine Redewendung, die eine nur oberflächlich intakte, scheinbar friedlich sorglose Fassade innerhalb einer Gesellschaft beschreibt. Sie wird oft eingesetzt, um auszudrücken, dass jemand bestehende Probleme… …

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  • 22Friede von Badajoz — steht für: Friede von Badajoz (1267) Friede von Badajoz (1801), das Ende des Orangenkrieges Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe …

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  • 23Friede von Brest — steht für: Friede von Brest (1435), den Friedensschluss zwischen dem Deutschen Orden und Polen sowie Litauen 1435 Friedensvertrag von Brest Litowsk, den Friedensvertrag zwischen den Mittelmächten und Sowjetrussland 1918 Diese Seite ist eine …

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  • 24Friede sei mit dir — ist eine gängige, religiös belegte Grußformel und die deutsche Übersetzung für folgende Grußformeln: Salām in der arabischen Sprache Schalom in der hebräischen Sprache Pax tecum im Lateinischen Friede sei mit Dir ist darüber hinaus der Titel… …

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  • 25Friede zu Habenhausen — Friede von Habenhausen; Habenhauser Friede …

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  • 26Friede von Habenhausen — Friede zu Habenhausen; Habenhauser Friede …

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  • 27Friede sei ihr erst Geläute —   Mit diesem Friedenswunsch endet Schillers vielleicht bekanntestes Gedicht »Das Lied von der Glocke«. In diesem Gedicht werden die Vorgänge beim Gießen einer Glocke geschildert und symbolisch verbunden mit den Ereignissen, die im Ablauf des… …

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  • 28Friede, Freude, Eierkuchen —   Mit dieser Wendung bezeichnet man umgangssprachlich eine ungetrübte [aber fragwürdige] Harmonie: Er hat sich bei ihr entschuldigt, und jetzt ist wieder Friede, Freude, Eierkuchen …

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  • 29Friede mit Gott — Friede mit Gott, 1) die Seelenruhe eines christlichen Gemüths, auf Vertrauen zu Gott, Liebe zu ihm u. kindliche Unterwürfigkeit unter seine Schickungen gegründet; 2) alle Zustände, wo der Sünder in Folge der Rechtfertigung vor Gott keine Strafe… …

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  • 30Friede wirken — Friede wirken, 1) Handlungen, die gegen die Sicherheit u. das Ansehen des Gerichts laufen, richterlich verbieten; 2) vom Richter dem obsiegenden Theile znm Besten einen Friedebann ertheilen; 3) einem Käufer die Gewähr gerichtlich leisten …

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