Aneignungsrecht

Aneignungsrecht
n
юр. право завладения бесхозяйной вещью; право обоснования вещных прав своими собственными действиями

Большой немецко-русский и русско-немецкий словарь. 2003.

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  • Aneignungsrecht — Aneignungsrecht,   das Recht zur Aneignung (Okkupation) einer herrenlosen Sache (im Unterschied zur besitzlosen Sache, Fundrecht). In Deutschland steht das Aneignungsrecht an Grundstücken nur dem Fiskus des Landes zu, in dessen Gebiet das… …   Universal-Lexikon

  • Aneignung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Aneignung ist nach Sachenrecht der Erwerb des Eigentums an einer herrenlosen Sache als originärem Eigentumserwerb. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Herrenlose Sache — Aneignung ist nach Sachenrecht der Erwerb des Eigentums an einer herrenlosen Sache als originärem Eigentumserwerb. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Herrenlos — Eine Sache, die keinen Eigentümer hat, wird in der Rechtssprache als herrenlos bezeichnet. Sie ist für niemanden fremd. Daher kann sie sich jedermann aneignen und damit Eigentum an ihr erwerben. Allerdings kann das Aneignungsrecht gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Herrenlosigkeit — Eine Sache, die keinen Eigentümer hat, wird in der Rechtssprache als herrenlos bezeichnet. Sie ist für niemanden fremd. Daher kann sie sich jedermann aneignen und damit Eigentum an ihr erwerben. Allerdings kann das Aneignungsrecht gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Herrenlose Sachen — sind Sachen, die in niemandes Eigentum stehen. Zu den herrenlosen Sachen rechnet das Bürgerliche Gesetzbuch alle beweglichen Sachen, die deren bisheriger Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, ausgibt, sodann die wilden Tiere …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bergrecht — Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Bergrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG der konkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale… …   Deutsch Wikipedia

  • Wildtier — Braunbär in den französischen Pyrenäen …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Überfall — Übergriff; Offensive; Sturm; Angriff; Raub; Raubüberfall; Handstreich; Hinterhalt; Falle; Aggression; Angriff (auf); …   Universal-Lexikon

  • Okkupation — Besetzung; Inbesitznahme; Einmarsch; Einzug; Eindringen; Invasion * * * Ok|ku|pa|ti|on 〈f. 20〉 Besetzung (fremden Staatsgebietes) [<lat. occupatio „Besetzung“] * * * Ok|ku|pa|ti|on, die; , en [lat. occupatio]: 1 …   Universal-Lexikon


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