- Schlichtungsabkommen
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n дип.соглашение об арбитраже
Большой немецко-русский и русско-немецкий словарь. 2003.
Большой немецко-русский и русско-немецкий словарь. 2003.
Schlichtung — Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen streitenden Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird. Inhaltsverzeichnis 1 Schlichten als… … Deutsch Wikipedia
Schlichtung — Schlịch|tung 〈f. 20〉 1. das Schlichten (eines Streits), Beilegung 2. 〈Tech.〉 Feinbearbeitung * * * Schlịch|tung, die; , en <Pl. selten>: das Schlichten; das Geschlichtetwerden. * * * Schlichtung, Arbeitsrecht: die Hilfeleistung … Universal-Lexikon
Schlichtung — I. Begriff/Rechtsgrundlage:1. Begriff: Verfahren zur Beilegung von arbeitsrechtlichen Gesamtstreitigkeiten (Schaffung neuer oder Ergänzung bestehender ⇡ Tarifverträge). Die Sch. kann auch dazu dienen, einen bereits begonnenen ⇡… … Lexikon der Economics