- Prozeßvoraussetzungen
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pl юр.процессуальные предпосылки
Большой немецко-русский и русско-немецкий словарь. 2003.
Большой немецко-русский и русско-немецкий словарь. 2003.
Prozeßvoraussetzungen — nennt man die Umstände, die vorliegen müssen, damit ein Prozeß gültig zustande kommen kann, wie z. B. Zuständigkeit des Gerichts, Prozeßfähigkeit der Parteien, Zulässigkeit des Rechtsweges, Ermächtigung zur Strafverfolgung etc. Der Mangel einer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Einrede — (lat. Exceptio, »Ausnahme«, Einwendung), im weitesten Sinne jede mündliche Verteidigung gegen einen Angriff. Im Zivilprozeß heißt E. im weitern Sinne die Verteidigung des Beklagten gegen die Klage. Im engern und eigentlichen Sinne versteht man… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hauptverfahren — heißt im Strafprozeßrecht derjenige Teil der Untersuchung, in dem die Entscheidung der Sache erfolgt, im Gegensatz zum Vorverfahren, das seinerseits wieder das Ermittelungsverfahren und die Voruntersuchung umfaßt. Die Eröffnung des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Offiziālverfahren — nennt man ein von der Offizialmaxime (s. d.) beherrschtes Gerichtsverfahren. Ein solches ist der Strafprozeß. Dagegen wird der Zivilprozeß naturgemäß von der sogen. Dispositionsmaxime (s. d.) oder Verhandlungsmaxime beherrscht. In einzelnen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon