- Aufopferungsanspruch
- m юр.право требовать возмещения добровольно понесённого ущерба
Большой немецко-русский и русско-немецкий словарь. 2003.
Большой немецко-русский и русско-немецкий словарь. 2003.
Aufopferungsanspruch — Der Aufopferungsanspruch ist ein Ausgleichsanspruch, der auf dem Rechtsgedanken der §§ 74, 75 der Einleitung zum Preußischen Allgemeinen Landrecht (EALR oder Einl. PrALR) von 1794 beruht. Eine Aufopferung liegt vor, wenn: durch einen… … Deutsch Wikipedia
Aufopferungsanspruch — im Anschluss an die §§ 74 und 75 der Einleitung zum preußischen Allgemeinen Landrecht entwickeltes Rechtsinstitut, das einen öffentlich rechtlichen Entschädigungsanspruch für hoheitliche Eingriffe in immaterielle Rechtsgüter des Einzelnen (z.B.… … Lexikon der Economics
Sonderopfer — ⇡ Aufopferungsanspruch … Lexikon der Economics
Amtshaftung — Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Systematik 1.2 Ansprüche auf Schadensersatz 1.3 Ansprüche auf Entschädigung 1.4 Ansprüche auf Folgenbeseitigung, Unterlassung und Erstattung … Deutsch Wikipedia
Amtshaftungsrecht — Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Systematik 1.2 Ansprüche auf Schadensersatz 1.3 Ansprüche auf Entschädigung 1.4 Ansprüche auf Folgenbeseitigung, Unterlassung und Erstattung … Deutsch Wikipedia
Beamtenhaftung — Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Systematik 1.2 Ansprüche auf Schadensersatz 1.3 Ansprüche auf Entschädigung 1.4 Ansprüche auf Folgenbeseitigung, Unterlassung und Erstattung … Deutsch Wikipedia
Staatshaftung — Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Systematik 1.2 Ansprüche auf Schadensersatz 1.3 Ansprüche auf Entschädigung 1.4 Ansprüche auf Folgenbeseitigung, Unterlassung und Erstattung … Deutsch Wikipedia
Aufopferung — Auf|op|fe|rung 〈f. 20; unz.〉 selbstloser Einsatz aller körperl. u. seel. Kräfte * * * Auf|op|fe|rung, die; , en <Pl. selten>: das Aufopfern: die A. [des Lebens] für jmdn., etw.; für jmdn. mit A. (aufopfernd) sorgen. * * * Aufopferung, … … Universal-Lexikon
Enteignender Eingriff — Der enteignende Eingriff ist ein gesetzlich nicht geregeltes Instrument des deutschen Staatshaftungsrechts. Grundlage ist der Aufopferungsgedanke der §§ 74, 75 Einleitung des Preußischen Allgemeinen Landrechts (PrALR). Der enteignende Eingriff… … Deutsch Wikipedia
Staatshaftungsrecht — Das Staatshaftungsrecht ist der Bereich der Haftung für staatliches Unrecht. Staatshaftung soll vor allem die Verantwortlichkeit für hoheitliches Handeln sein, denn auch rechtmäßiges Handeln der Verwaltung kann Entschädigungen auslösen. Darüber… … Deutsch Wikipedia