- Nachlaßpflegschaft
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fпопечительство над наследственным имуществом
Большой немецко-русский и русско-немецкий словарь. 2003.
Большой немецко-русский и русско-немецкий словарь. 2003.
Nachlaßpflegschaft — Nachlaßpflegschaft, die von dem Nachlaßgericht zur Sicherung des Nachlasses vor Annahme der Erbschaft angeordnete Verwaltung. Die Person, die mit dieser Verwaltung beauftragt wird, heißt Nachlaßpfleger. Eine N. ist nur zu ernennen, soweit ein… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Walter Zimmermann (Jurist) — Walter Zimmermann (* 9. April 1941 in Passau) ist ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Publikationen (Buchform) 3 Aufsätze (Auswahl, 2007–2010) … Deutsch Wikipedia
Erbrecht — Erbrecht, im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtssätze, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen, des Erblassers, auf eine andre Person, den Erben, regeln; im subjektiven Sinn das Recht auf den Erwerb des Vermögens eines Verstorbenen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachlaßverwaltung — ist eine Nachlaßpflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlaßgläubiger. Die Person, die hiermit betraut wird, heißt Nachlaßverwalter. Sie wird vom Nachlaßgericht angeordnet, und zwar kann dies geschehen auf Antrag eines Erben, eines… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pflegschaft — ist die auf einzelne Angelegenheit oder einen besondern Kreis von Angelegenheiten einer Person oder einer Vermögensmasse gerichtete staatlich geregelte Fürsorge. Im Gegensatze zu ihr ist die Vormundschaft (s. d.) eine allgemeine, die Person und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon