Funkamateur

Funkamateur
Funkamateur aus Sri Lanka mit seiner tragbaren Amateurfunkstelle
amerikanische Funkamateurin

Als Funkamateur bezeichnet man eine Person, die sich mit dem Gebiet des Amateurfunks befasst. Über die Möglichkeiten eines Funkamateurs wird ausführlich im Artikel Amateurfunkdienst berichtet.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsbildung und oft auftretende Verwechslungen

Neben dem Begriff Funkamateur gibt es umgangssprachlich noch die Bezeichnung Amateurfunker. Letzteres ist streng genommen die Bezeichnung für einen Hobby-Funker, der außerhalb der Bedingungen des Amateurfunkdienstes eine Funkstelle bedient (vgl. Jedermannfunk, CB-Funk). Allerdings ist diese Unterscheidung oft nur Fachleuten präsent. International ist die Abkürzung Ham (High Frequency Amateur) gebräuchlich.[1]

Wenn jemand ausschließlich Übertragungen empfängt, nennt man ihn Empfangsamateur (sogenannte SWLs – Short Wave Listeners).

Für Deutschland definiert das Amateurfunkgesetz von 1997:

Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.

Einzelheiten

Das Hobby eines Funkamateurs ist es, eine Amateurfunkstation zu errichten und zu betreiben. Der Betrieb von Funksendeanlagen ist genehmigungspflichtig. Jeder Funkamateur muss seine Sachkunde (auf den Gebieten Technik, Betriebstechnik und Vorschriften) in einer schriftlichen Prüfung nachweisen. Diese Prüfung wird meist bei der zuständigen Behörde abgenommen, selten auch direkt von Amateurfunkverbänden (z.B. in den USA). Nach erfolgreicher Prüfung erhält der angehende Funkamateur sein Amateurfunkzeugnis ausgestellt. Mit dem Amateurfunkzeugnis kann die Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragt werden. Durch die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, mit der dem Funkamateur gleichzeitig sein weltweit eindeutiges Rufzeichen zugeteilt wird, erwirbt der Funkamateur insbesondere das Recht, abweichend vom üblicherweise festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren, die Funkgeräte seiner Amateurfunkstelle selbst zu fertigen, sowie im Handel erhältliche Sendeanlagen, die auf Amateurfunkbänder umgebaut wurden, zu betreiben. Mit diesem Rufzeichen darf er die dem Amateurfunk zugeteilten Amateurbänder benutzen. Dazu stellt er sich mit einem oder mehreren (eventuell auch selbst gebauten Funkgeräten) seine eigene Amateurfunkstelle zusammen. Durch die bei der Prüfung bewiesene Sachkunde sind Funkamateure die Einzigen, die das Recht haben ihre Sender selbst zu bauen. Als Sendebetreiber gelten auch für Funkamateure die gleichen Pflichten, wie bei allen kommerziellen Frequenznutzern. So sind jährlich Beiträge für beispielsweise die Frequenzzuteilung oder für die Arbeit der Behörde auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit zu zahlen und auch die generelle Pflicht des Nachweises der Unbedenklichkeit der elektromagnetischen Emissionen gilt für Funkamateure. In einigen Ländern gibt es für Funkamateure vereinfachte Verfahren für diesen Nachweis. So können Funkamateure als geprüfte Fachleute ihre Anlage oft selbst dokumentieren.

In Unternehmen der Nachrichtentechnik sind Bewerbungen von Funkamateuren gerne gesehen. Durch den direkten Bezug zur (Funk-)Praxis unterstellt man den Bewerbern bessere Kenntnisse – diese erhöhen die Chance auf ein Bewerbungsgespräch. Einige Firmen erwähnen das sogar in Stellenausschreibungen. Rund 30 % der Angestellten bei Nokia in Finnland sind Funkamateure. Darüber hinaus werden Funkamateure bei ihren Projekten von vielen Firmen unterstützt. Das fängt bei der Einrichtung von Amateurfunkstellen in Räumen der Firma an und geht bis zum Bau von Amateurfunksatelliten.

Mit ihrer Funkstation pflegen Funkamateure Kontakte zu anderen Funkamateuren in der ganzen Welt. Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Er darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln (Ausnahme: Notfälle).

Mrs Bharathi Prasad, VU4RBI, einige Tage vor dem Erdbeben vom 26. Dezember 2004

Funkamateure sind bei ausgefallenen Kommunikationsnetzen oft die einzige Verbindung zur Außenwelt, da sie auch mit einfachsten Mitteln interkontinentale Funkverbindungen aufbauen können. Diesen Funkverkehr nennt man Notfunk.

In den von Funkamateuren verwendeten Abkürzungen[2][3] [4] steht beispielsweise OM (von old man) für einen männlichen, sowie YL (von young lady) für einen weiblichen Funkamateur.

Prominente Funkamateure

Zu den ersten Funkamateuren zählen unter anderem Roberto Landell de Moura, James Clerk Maxwell, Heinrich Hertz, Alexander Stepanowitsch Popow und Guglielmo Marconi. Auch wenn es zu ihrer Zeit den Begriff Funkamateur noch gar nicht gab, waren sie die ersten, die sich aus persönlichen Neigungen und Interesse heraus mit Funktechnik beschäftigten.[5][6]






Einzelnachweise

  1. What is Ham Radio. Abgerufen am 28. Mai 2011.
  2. DK5KE Morsetelegrafieseite - Amateurfunk-Abkürzungen. Abgerufen am 28. Mai 2011.
  3. Abkürzungen im Amateurfunk im Amateurfunk Wiki des Deutschen Amateur-Radio-Clubs und des Adacom Fachverbands für Amateur-Datenfunk e. V.
  4. Hans Schwarz: Jahrbuch für den Funkamateur 2009. In: DARC Buchreihe Amateurfunk-Ratgeber. 24, DARC Verlag GmbH, Baunatal 2008, ISBN 3886920577, 3.2 Andere Abkürzungen, S. 21-36.
  5. Famous Hams and ex-Hams. www.qsl.net, abgerufen am 28. Mai 2011 (englisch).
  6. License Search. wireless2.fcc.gov, abgerufen am 28. Mai 2011 (englisch).
  7. Amateurfunk: Kurzwelle statt Internet. Focus Online, 30. August 2009, abgerufen am 28. Mai 2011.
  8. der ARRL

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