Ernährungsberatung

Ernährungsberatung

Eine Ernährungsberatung vermittelt Informationen über ernährungsphysiologische, biochemische und allergologische Zusammenhänge der Ernährung und beinhaltet Beratung zur Lebensmittelstruktur, deren Herstellungsprozessen und ggf. auch zu Themen wie Essverhalten, Lebensführung, Körperbewusstsein und Sport.

Eine Ernährungsberatung richtet sich im Gegensatz zur Diättherapie immer an gesunde Personen in besonderen Lebenssituationen (wie z. B. Schwangere, Sportler) oder Personen, die bereits Risikofaktoren, wie z. B. Übergewicht (nicht Adipositas), vorweisen, aber noch nicht erkrankt sind. Ernährungsberatung wird in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V bezuschusst. Demnach sind für die Ernährungsberatung verschiedene Berufsgruppen qualifiziert, wie z. B. Diätassistenten, Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler. Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler müssen sich nach ihrem Studium weiterqualifizieren, um Ernährungsberatungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Diese Weiterbildung ist z. B. die Weiterbildung zum Ernährungsberater DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung). Da Diätassistenten zu den sogenannten bundesrechtlich geregelten Heilberufen (Synonym Gesundheitsfachberuf, Medizinalfachberuf, Heilhilfsberuf u. ä.) zählen, entfällt die Notwendigkeit einer Zusatzqualifikation, da das Diätassistentengesetz von 1994 und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsordnung folgendes Ausbildungsziel hat:

"Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung wie dem Erstellen von Diätplänen, dem Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen befähigen, sowie dazu, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratungen und Schulungen durchzuführen (Diätassistenten Ausbilungs- und Prüfungsverordnung, 1994).[1]"

Eine seriöse Ernährungsberatung ist dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Beratung keine Verkäufe stattfinden und der Berater sich in seinen Ausführungen herstellerneutral und werbefrei verhält.

Ernährungsberater

  • Diätassistent / Diätologe (Österreich, früher Diätassistent) - einziger Heilberuf für den Bereich Diätetik und Ernährung
  • Ökotrophologe (Master und Bachelor of Science, früher Diplom) - Studium der Haushalts- und Ernährungswissenschaft, Ernährungswissenschaft und Lebensmittelhygiene
  • Ernährungsmediziner - Arzt mit zusätzlichem Ausbildungsnachweis

Die Begriffe „Ernährungsberater / Ernährungstherapeut“ genießen keinen gesetzlichen Schutz und können daher allgemeingebräuchlich von jeder Person verwendet werden. Zur Absicherung einer qualifizierten Beratung zertifiziert die Deutsche Gesellschaft für Ernährung ausgebildete „Ernährungsberater“ (Zertifikat - Ernährungsberater/DGE oder Zertifikat Ernährungsberater VDOE (Verband der Oecotrophologen)).

Ein Patientenschutzverein wollte erreichen, dass derjenige, der Nahrungsergänzungsmittel herstellt und vertreibt und als Ernährungsberater tätig wird, der Genehmigung einer Gesundheitsbehörde bedarf. Im Einzelnen wurde gefordert, dass die Berufsbezeichnung „Ernährungsberater“ gesetzlich geschützt wird. Das Petitionsverfahren wurde am 20. September 2007 abgeschlossen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

In der Begründung, warum diesem Anliegen nicht entsprochen werden konnte, verweist der Bundestag auf das Bundesministerium für Gesundheit, das mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf den Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 des Grundgesetzes. Danach hat der Bund die Befugnis, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen zu regeln. Hiervon hat der Bundesgesetzgeber für den Bereich der Ernährung durch das Diätassistentengesetz Gebrauch gemacht. In dieser Begründung heißt es weiter:

„...Das Diätassistentengesetz vom 8. März 1994 schützt die Berufsbezeichnung und regelt die bundeseinheitliche Ausbildung. Das Ausbildungsziel der Diätassistenten umfasst insbesondere die Vermittlung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung wie dem Erstellen von Diätplänen, dem Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen befähigen soll sowie dazu, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratung und Schulungen durchzuführen [...] Dabei wird der Bereich Ernährungsberatung durch eigene Fächer des theoretischen und praktischen Unterrichts wie auch Anteilen der praktischen Ausbildung abgedeckt. Auch die staatliche Prüfung erstreckt sich in ihrem mündlichen und praktischen Teil u.a. auf das Fach Diät- und Ernährungsberatung. Mit dem Diätassistentengesetz hat der Bundesgesetzgeber demnach die Grundlage für einen bundesgesetzlich ausgebildeten Beruf geschaffen, der auf dem Gebiet der Ernährungsberatung zu arbeiten befähigt ist [...][2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Diätassistentengesetz, 1994
  2. Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
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