Promotion (Doktor)

Promotion (Doktor)

Die Promotion (lat. promotio, „Beförderung“) ist die Verleihung des akademischen GradesDoktor“ beziehungsweise „Doktorin“[1] in einem bestimmten Studienfach und dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung (Rigorosum[2], Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht haben Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen.

Personen, die eine Promotion anstreben, werden als Doktoranden, Promotionsstudenten oder -studierende, Doktoratsstudierende, Dissertanten/innen (Schweiz, Österreich) oder auch Doktorierende (Schweiz, Liechtenstein) bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Statistik

Deutschland[3]
Jahr Hochschul-
Absolventen
Promotionen Prozent
1900 01.160
1982 131.126 12.963 10,1
1985 146.920 14.951 09,8
1990 166.101 18.494 08,9
1995 229.920 22.387 10,3
2000 214.473 25.780 08,3
2005 252.482 25.952 09,7
2008 309.364 25.190 12,3

Vom Sommersemester 1891 bis Wintersemester 1911/12 wurden in Preußen 23.217 Personen promoviert – je Studienjahr durchschnittlich 1.160 Promovierte bei 33.000 Studenten an Hochschulen mit Promotionsrecht.[4] In Deutschland wurden 1999 insgesamt 24.172 Personen promoviert, 2008 waren es 25.190 Personen. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2008 insgesamt 309.364 Hochschulabschlüsse abgelegt.[5][6]

Im Abschlussjahr 2009 wurden in Deutschland 25.101 Promotions-Prüfungen abgelegt, davon wurden 25.084 bestanden und 17 nicht bestanden. Von den bestandenen Prüfungen ist bei 24.015 Prüfungen die Note bekannt: 3.694 bzw. 15 % erhielten die Note mit Auszeichnung, 12.874 bzw. 54 % die Note sehr gut, 6.479 bzw. 27 % die Note gut, 924 bzw. 4 % die Note befriedigend und 44 die Note ausreichend.[7]

Überblick

Johann Georg Puschner: Der zum Doctorat gelangende Student. Universität Altdorf 1725
Erste promovierte Frau: Dorothea Christiane Erxleben

Der Doktor ist in den meisten Staaten der höchste akademische Grad. Die Habilitation ist ein darüber hinausgehender Qualifikationsschritt, der in den meisten deutschen Bundesländern förmlich mit der Verleihung des Zusatzes habil. (also zum Beispiel Dr. phil. habil.) abgeschlossen wird. Privatdozent und Professor sind akademische Bezeichnungen beziehungsweise Dienstbezeichnungen, also keine Grade. Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur vertieften wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen; sie berechtigt zu eigenständiger Forschung – so ist die Promotion z. B. Voraussetzung dafür, um bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eigenständig Projektanträge stellen zu können. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die Habilitation dann die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.

Die Promotion ist in Deutschland grundsätzlich eine Voraussetzung für die Habilitation. Je nach Hochschulgesetz der Länder ist eine Promotion in aller Regel erforderlich für die Beschäftigung als Professor oder zunächst als Juniorprofessor.

In Österreich (und bei fachlich korrekter Verwendung des Begriffs auch in Deutschland) versteht man unter Promotion die Verleihung des Doktorgrades, nicht die dazu erforderliche Prüfung oder gar das vorhergehende Doktorats- beziehungsweise Promotionsstudium selbst. Das Wort „Promotion“ ist aus dem lateinischen promotio, von promovere (vorwärtsbewegen, befördern), abgeleitet. Der Kandidat wird nach erfolgreich bestandener Prüfung von der Fakultät oder einem Vertreter zum Doktor promoviert, das heißt befördert oder erhoben. Zudem hat es sich allgemein eingebürgert, das Wort auch intransitiv in der Form „ich promoviere“ zu verwenden, womit dann aus der Sicht des Kandidaten seine Ableistung der Prüfung und der dafür erforderlichen besonderen Studienleistungen gemeint ist.

Im Mittelalter erforderte das Promotionsverfahren die Leistung verschiedener Eide, unter anderem einen Eid vor dem Rektor auf die Statuten der Universität, sowie ein privates und ein öffentliches Examen. Das examen privatum, in der Regel eine Kommentierung ausgewählter Prüfungstexte mit Verteidigung der dabei vertretenen Thesen, fand vor dem Gremium der Professoren (magistri regentes) der Fakultät und zuweilen auch unter Beteiligung von Professoren der Artistenfakultät statt. Bei diesem Privatexamen, das oft auf einem öffentlichen Platz unter freiem Himmel abgehalten wurde, war die Öffentlichkeit zugelassen, sie besaß aber kein Fragerecht. Nach Abschluss des Privatexamens stimmte das Gremium darüber ab, ob der Kandidat würdig sei, den akademischen Grad eines licentiatus zu führen. Der Erwerb des Doktorgrades war jedoch an die Absolvierung des examen publicum gebunden, einer Antrittsvorlesung mit anschließender Disputation, bei der der Kandidat seine Thesen auch gegen Einwände der Öffentlichkeit zu verteidigen hatte, und bei der jeder anwesende Student frageberechtigt war. Erst nach Absolvierung des öffentlichen Examens erfolgte die feierliche Inauguration und Verleihung der Insignien, zu denen ein Buch, ein goldener Ring und der Doktorhut in Gestalt eines Baretts gehörte. Das mittelalterliche Verfahren blieb mit vielen Varianten und Modifikationen auch in der frühen Neuzeit gültig. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörte dabei die allmähliche Einführung der schriftlichen Inauguraldissertation, die aus der schriftlichen Formulierung und Publizierung von Thesen zum Zweck der Einladung zum öffentlichen Examen entstand und sich zu einem obligatorischen Prüfungsteil entwickelte.

Promotionsverfahren

Promotionsurkunde (70 x 51 cm) auf Büttenpapier für Friedrich Hopfner, Karls-Universität Prag, 13. Januar 1905

Allgemeines

Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät beziehungsweise durch eine von ihr eingesetzte Kommission und der Einholung von Gutachten erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) und/oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation), das oft (aber keineswegs immer) das Thema der Dissertation zum Gegenstand hat. Diese mündliche Verteidigung einer Doktorarbeit ist in aller Regel öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt.

Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; in der Regel ist ein Doktorand in Deutschland allerdings erst dann berechtigt, die Bezeichnung „Dr.“ zu führen, nachdem der Promovend die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat. Einige Promotionsordnungen gestatten denjenigen, die das Verfahren abgeschlossen, aber die Dissertation noch nicht veröffentlicht haben, bis auf weiteres die Bezeichnung „Dr. des.“ (doctor designatus) zu führen.

Zum Verfahren muss auf die individuellen Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten hingewiesen werden. Im Rahmen des laufenden Bologna-Prozesses wurde auch eine Aussage zu den doctoral studies getroffen. Es ist nicht nur mit der Schaffung gemeinsamer Systeme für einheitliche Studienabschlüsse (Bachelor-Grad beziehungsweise Master-Grad), sondern darüber hinaus eines einheitlichen Doktorgrades zu rechnen. Auf der Bologna-Nachfolge-Konferenz 2005 in Bergen wurden Promotionsstudiengänge (Graduiertenschulen) bekräftigt, die auch bereits in einigen Landeshochschulgesetzen verankert sind und zum akademischen Grad Doctor of Philosophy (Ph.D.) führen können.[8]

Ablauf

Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in der Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. Das Verfahren kann von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach sehr unterschiedlich sein. In der Regel enthält es folgende Positionen:

  1. Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes bis sehr gutes Examen),
  2. Gegebenenfalls weitere Qualifikationsvoraussetzungen, zum Beispiel Seminarscheine, Sprachnachweise (Latinum, Graecum etc.) etc.
  3. Wahl eines Betreuenden (i. d. R. Prof.) (Doktorvater, m/w),
  4. Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität,
  5. Annahme als Promotionsstudent,
  6. Anfertigung der Dissertation.

Die durchschnittliche Dauer schwankt je nach Fachrichtung und Thema der Arbeit. Nach einer Umfrage der Universität Marburg dauert sie im Schnitt vier bis fünf Jahre[9]. In den Ingenieurswissenschaften und der Informatik ergab eine Umfrage eine durchschnittliche Dauer von 5,4 Jahren[10]. Mediziner beginnen ihre Dissertation häufig gegen Ende ihres Studiums, die Dauer ist dabei jedoch sehr unterschiedlich und reicht von wenigen Semestern (klinisch-theoretische Promotionsarbeit) bis zu mehreren Jahren (medizinhistorische oder experimentelle Promotionsarbeiten). In anderen naturwissenschaftlichen Fächern und in den Geisteswissenschaften sind, insbesondere bei forschungs- und empirielastigen Themen, auch eine Dauer bis zu fünf Jahren üblich. Der Doktorand ist häufig – vor allem in den Naturwissenschaften – in dieser Zeit beim jeweiligen Institut angestellt. Juristen investieren etwa 1,5 bis 3 Jahre, bei umfangreichen empirischen Arbeiten 2,5 bis 4 Jahre.

Die Dissertation umfasst je nach Fachrichtung zwischen 25 und mehreren hundert Seiten. Während der Promotionszeit sind ggf. (je nach Uni, Fakultät, Fach und Lehrstuhl):

  1. Doktorandenseminare („Oberseminare“) zu besuchen,
  2. Fachpublikationen zu veröffentlichen,
  3. beim Lehrangebot des Lehrstuhls oder Instituts mitzuarbeiten (Klausuren stellen und korrigieren, Übungen halten, Skripten überarbeiten und ähnliches),
  4. Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss,
  5. Erstellung von 2–3 Gutachten durch die Opponenten,
  6. Mündliche und öffentliche Verteidigung (Disputation) und/oder Rigorosum,
  7. Vorbereitung der Doktorarbeit zur wissenschaftlichen Publikation,
  8. Einholung der Druckgenehmigung (Imprimatur), sofern noch nicht erteilt (bei Arbeiten der katholischen Theologie muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt werden [Nihil obstat, lat. für ‚Nichts steht im Weg‘]),
  9. Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken. Einige Fakultäten erlauben inzwischen auch die Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation im Internet.

Vor allem in naturwissenschaftlichen Fächern wird des Öfteren eine kumulative Dissertation erstellt. Hierbei werden Teilaspekte der eigenen Forschungsarbeit in eigenständigen Manuskripten zusammengefasst und allein oder mit Koautoren in begutachteten Fachzeitschriften (Reviewed Papers) veröffentlicht. Die einzelnen Publikationen, die natürlich in einem Sinnzusammenhang stehen sollen, werden anschließend kumuliert, d. h. als einzelne Kapitel zusammengefasst und als Dissertation eingereicht. Die nötige Gesamtzahl der Manuskripte und der Anteil der bereits veröffentlichten Kapitel wird durch die jeweilige Promotionsordnung festgelegt. Der Doktorand gelangt durch das Kumulieren zu einem übersichtlicher gegliederten Promotionsablauf, erlernt die Methodik des Publizierens und kann statt eines Einzelwerks mit geringem Verbreitungswert mehrere Veröffentlichungen vorweisen, die von den Fachkollegen weit stärker wahrgenommen werden.

In der Regel müssen in Deutschland während der Promotionarbeit keine Lehrveranstaltungen besucht werden. Sollte man in einem Fach promovieren, das man zuvor nicht studiert hat, ist das anders. Dann absolviert man parallel zur Dissertation ein „Promotionsstudium“, das Lehrveranstaltungen einschließt.

Eine Promotion bringt für außeruniversitäre Karrieren nicht in allen Berufen oder Wirtschaftszweigen Vorteile. In größeren Unternehmen steigen in der Regel die Chancen eines beruflichen Aufstiegs und höheren Einstiegsgehalts. Dies wird zumeist durch einen späteren Berufseinstieg und niedrigere Verdienste während der Arbeit an der Dissertation relativiert.

Die Konkurrenz ist bei manchen Forschungsthemen sehr groß und auch der Druck, als Erster zu bestimmten Themen (Ergebnisse) zu veröffentlichen. In der Praxis bedeuten frühere Veröffentlichungen durch andere keineswegs eine „Entwertung“ der eigenen Arbeit, sofern auch diese Veröffentlichungen bei der eigenen Arbeit berücksichtigt werden.

Der Anteil der Frauen unter den Promovenden ist in den meisten Fächern und Regionen geringer als der der Männer. Der Frauenanteil lag im Jahr 2000 bei 34 %, im Jahr 2008 bei 42 %.[11]

Bewertung

Deutschland

Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung erfolgt je nach Promotionsordnung mit lateinischen oder deutschen Noten. Die Bedeutungen sind je nach Hochschule und teilweise sogar innerhalb einer Universität in den Fakultäten verschieden. Die Bewertungssysteme unterscheiden sich auch insgesamt erheblich. So gibt es Universitäten mit vier, fünf oder sechs Notenstufen oder verschiedenen Notenstufen für die schriftliche und die mündliche Leistung. Auch die Verleihung einer Auszeichnung ist unterschiedlich. An einigen Universitäten folgt die Note „mit Auszeichnung“ einem Automatismus und ergibt sich, wenn aus den schriftlichen und mündlichen Leistungen ein bestimmter Durchschnitt erreicht wird, an anderen Universitäten handelt es sich nicht um eine eigenständige Note, sondern um eine Bemerkung zur Note „sehr gut“, an wieder anderen Universitäten muss eine zusätzliche Begutachtung vor Erteilung dieser Note erfolgen. Das System lässt sich auch nicht einfach in Schulnoten übertragen. An manchen Universitäten wird die Note „mit Auszeichnung“ mit der Note 0 umschrieben, an anderen mit der Note 1 bzw. „sehr gut“. Manche Promotionsordnungen sehen die Noten „satis bene“ nicht vor und umschreiben „rite“ mit „befriedigend“ als niedrigstmögliche Note zum Bestehen. Auch ist unterschiedlich geregelt, welche Note ein Nichtbestehen zur Folge hat. Das kann, je nach System, die 4, die 5 oder die 6 sein. Generell wird aber die folgende Abstufung erkennbar. In Klammern sind Umschreibungen angegeben, die aber die jeweilige Promotionsordnung auch abweichend festlegen kann:

  • „summa cum laude“, „mit höchstem Lob“, „mit Auszeichnung“, „ausgezeichnet“ (eine hervorragende Leistung),
  • „magna cum laude“, „mit großem Lob“, „sehr gut“ (eine besonders anzuerkennende Leistung),
  • „cum laude“, „mit Lob“, „gut“ (eine den Durchschnitt übertreffende Leistung),
  • „satis bene“‚ „genügend“, „befriedigend“ (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht),
  • „rite“, „ausreichend“ (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt),
  • „non probatum“, „non sufficit“, „non rite“, „insufficienter“, „ungenügend“, „nicht bestanden“ (eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt unbrauchbare Leistung).

Je nach Promotionsordnung kann auch die Dissertation selbst eine Note erhalten. Dieses Prädikat wird innerhalb der Empfehlung der Gutachter für die wissenschaftliche Leistung angegeben. Hierfür werden lateinische oder deutsche Noten vergeben, deren Bedeutungen je nach Hochschule und Fachbereich wieder unterschiedlich sein können (siehe Ausführungen oben). Sie können den Gesamtnoten entsprechen. Als Besonderheit kann auch die folgende Formulierung gewählt werden:

  • „opus eximium", „außerordentliche Arbeit“,
  • „opus valde laudabile", „sehr gute Arbeit“,
  • „opus laudabile", „gute Arbeit“,
  • „opus idoneum", „befriedigende Arbeit“.

Frankreich

In Frankreich vergibt lediglich das Institut d’études politiques de Paris (auch bekannt als Sciences Po Paris) die lateinischen Notenbezeichnungen summa cum laude für die besten 2 % eines Jahrgangs und cum laude für die folgenden 5 %. Ansonsten werden, auch schon im Abitur, französische Bezeichnungen verwendet: très bien avec félicitations du jury („sehr gut mit Glückwünschen der Prüfungskommission“), très bien („sehr gut“), bien („gut“) und assez bien („recht gut“).

Für den Doktor werden analog die Bezeichnungen très honorable avec félicitations du jury, très honorable und honorable verwendet. Die Ehrung "félicitations du jury" ist an den meisten Universitäten nicht mehr offiziell.

Italien

In Italien wurde der Doktorgrad (dottore) traditionell mit dem ersten Studienabschluss (laurea, vergleichbar mit dem deutschen Diplom, Magister und Master) verliehen. Die eigentliche darauf aufbauende in der Regel dreijährige Promotion (es sind Verlängerungen, aber nicht Verkürzungen möglich) verleiht den Titel dottore di ricerca und wurde in der derzeitigen Form als höchster in Italien erreichbarer Studienabschluss 1980 eingeführt (gleichzeitig wurde die Habilitation abgeschafft); 1997–1999 wurden Einzelheiten u.a. im Zulassungs- und Prüfungsverfahren geändert. Die Promotion wird nach angelsächsischem, insbesondere US-, Vorbild nicht benotet, mit der Begründung, dass die Güte der Promotion objektiv durch die daraus hervorgegangenen Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften resultiere. Allerdings wird das gesamte Verfahren von zahlreichen Gutachten begleitet: zur Fortsetzung des Promotionsvorhabens ist jedes Jahr ein Beschluss des Promotionsausschusses auf Grund eines befürwortenden Gutachten des Betreuers erforderlich, zur Zulassung zur Disputation durch den Promotionsausschuss werden ein befürwortendes Gutachten des Betreuers und ein weiteres von einem Zweitgutachter vorausgesetzt, und nach der Disputation verfasst die in der Regel dreiköpfige Prüfungskommission eine kurze oft nur halbseitige Beurteilung, aus der meist hinreichend klar hervorgeht, ob die Arbeit als außergewöhnlich hervorragend, durchschnittlich gut oder gerade ausreichend eingestuft wurde. Jedoch wird keines dieser Gutachten bzw. Beurteilungen der Promotionsurkunde angehängt; sie werden lediglich in den Akten verwahrt.

Die traditionelle Benotung der laurea erfolgt auf der Grundlage einer Zehnerskala mit 10/10 als bester Note und 6/10 als „ausreichend“ in der Weise, dass von den 11 Mitgliedern der Prüfungskommission theoretisch jedes eine Note vergibt, die mit den anderen aufaddiert wird. Tatsächlich wird zum Notendurchschnitt aus den Leistungsprüfungen, umgerechnet in 110tel, ein von der Prüfungskommission festgelegter Bonus für die schriftliche Abschlussarbeit (tesi di laurea) hinzuaddiert. Die Note 100/110 besagt also, dass der Kandidat 100 von 110 möglichen Punkten erreichte. Die Mindestnote ist 66/110. Bei besonders guten Leistungen wird die Note 110/110 e lode vergeben. Eine Ausnahme bildete das Politecnico di Milano (Technische Hochschule Mailand), wo die Prüfungskommission aus 10 Mitgliedern bestand, und die Bestnote demzufolge 100/100 war, eventuell zusätzlich mit lode. Bereits in den 1990er Jahren wurde die Bologna-Reform vorweggenommen und die alte laurea mit vier oder fünf Jahren Regelstudienzeit in zwei modular aufeinanderbauende Studienabschlüsse aufgeteilt, ein erstes nach drei Jahren (laurea di primo livello, dem Bachelor vergleichbar) und ein zweites nach weiteren zwei Jahren (laurea di secondo livello, dem Master vergleichbar). Die Promotion (dottorato di ricerca) bleibt der höchste in Italien erreichbare Abschluss und kommt als dritte Stufe, allerdings ist ihr weiterhin nicht der dottore-Titel reserviert, was z.B. vom Verein der Italienischen Doktoranden ADI kritisiert wurde, weil dies Missverständnisse im Ausland verursacht.

Niederlande

In den Niederlanden besteht ausschließlich die Bezeichnung cum laude. Sie entspricht der besten Auszeichnung im deutschen System, dem summa cum laude, und wird höchst selten vergeben (< 5 %).

Österreich

In Österreich werden studienbeschließende Prüfungen als bestanden oder mit Auszeichnung bestanden beurteilt (letzteres, wenn alle Teilprüfungen nicht schlechter als mit gut und mindestens die Hälfte mit sehr gut beurteilt wurden). Außerdem kann die Verleihung des Doktorates noch zusätzlich als Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae (dt. „Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten“) erfolgen, was der höchsten Auszeichnung zur Erlangung des Doktorgrades gleichkommt.

Russland

Im russischen System entspricht die Promotion dem Kandidat der Wissenschaften, verliehen nach einer Aspirantur. Der russische Doktorgrad entspricht dagegen einer westeuropäischen Habilitation. In der DDR unterschied man entsprechend dem russischen System zwischen A- und B-Promotion. Letztere war der Habilitation gleichgesetzt.

Tschechien

Die Promotion besteht in Tschechien aus einer Aufnahmeprüfung, Promotionsstudium mit Lehrveranstaltungen (Blockwochen; zumeist berufsbegleitend), der staatlichen Doktorprüfung (öffentlich) und der Dissertationsarbeit mit Disputation (öffentlich). In der Regel wird für ein Promotionsstudium ein erster (universitärer) Studienabschluss (Diplom, Magister, Staatsexamen oder Master) vorausgesetzt. Eine Zulassungsprüfung ist obligatorisch.

Die Prüfungen sind mit bestanden oder nicht bestanden klassifiziert und können einmal wiederholt werden. In Ausnahmefällen kann der Dekan auf Antrag des Studierenden bei positiver Stellungnahme des Betreuers und Vorsitzenden der Studienkommission für den Studiengang die zweite Wiederholung der Prüfung gestatten. Das Promotionsverfahren dauert je nach Universität zwischen drei (Vollzeit) und sechs (Teilzeit) Jahren. Der Wortlaut des in Tschechien erworbenen akademisch-wissenschaftlichen Doktorgrads ist seit 1998: Doktor, Abkürzung Ph.D., aufgeführt nach dem Familiennamen.

Daneben gibt es in Tschechien und der Slowakei den Doktor der Philosophie, abgekürzt mit PhDr.

Ungarn

In Ungarn wird die erfolgreiche Promotion seit 1996 mit den drei Bezeichnungen: summa cum laude, cum laude und rite ausgezeichnet. Mit insufficienter wird eine nicht bestandene Promotion bezeichnet.

Vereinigtes Königreich und Australien

Universitäten im Vereinigten Königreich und in Australien vergeben keine Bewertung für den PhD bzw. die Dissertation / Thesis. Stattdessen durchläuft der Promovierende bzw. dessen Dissertation einen Peer-Review mit externen und anonymen Reviewern. Dieser Prozess ähnelt dem Peer-Review-Prozess von wissenschaftlichen Publikationen für Konferenzen oder Journals. Es gibt mindestens drei Reviewer der Dissertation. Die Reviewer haben die Möglichkeit die Arbeit folgendermaßen zu bewerten:

  • accept as is, keine weiteren Beanstandungen
  • accept with minor revisions, kleinere Beanstandungen (z.B. Formfehler, kleinere inhaltliche Verbesserungen. Die Dissertation muss nicht noch einmal durch einen full review. Die Änderungen können vom Dean of Research, Dean of Faculty oder dem Head of School abgezeichnet werden. Änderungen müssen innerhalb von drei Monaten erfolgen.
  • major revisions needed, größere Beanstandungen. Die Arbeit hat Potenzial, aber die Qualität von Methodik, Daten oder Ergebnissen ist ungenügend. Ein erneuter full review ist nötig. Änderungen müssen innerhalb von sechs bis neun Monaten erfolgen.
  • fail, die Arbeit ist ungenügend und hat auch kein Potenzial. Dies hat ein sofortige Terminierung des Review-Prozess und die Beendigung der PhD Candidature zur Folge.

Der Review-Prozess besteht aus höchstens zwei 'full review'-Zyklen und kann die PhD candidature um maximal ein Jahr verlängern. Ein major revisions needed im zweiten full review führt zum endgültigen Nicht-Bestehen der Arbeit. Wurde die Arbeit mit einem accept with minor revisions abgezeichnet oder erhielt direkt die Bewertung accept as is, so wird der PhD bzw. Doktorgrad verliehen.

Es gibt die Möglichkeit, eine nicht-bestandene Dissertationsschrift als Master-Thesis einzureichen und dafür den akademischen Grad Master of Philosophy (M.Phil.) zu erhalten.

Aberkennung der Promotion

Bei nachgewiesener Täuschung über die Zulassungsvoraussetzungen oder die Promotionsleistungen wie beispielsweise nachgewiesenen Plagiaten innerhalb des Textes der Dissertation ist eine Aberkennung der Promotion möglich. Auf den Umfang der abgeschriebenen Stellen und die Frage, ob die Arbeit auch ohne die Plagiate noch als selbständige wissenschaftliche Arbeit Bestand hätte, kommt es dabei grundsätzlich nicht an.[12]

Eine Aberkennung kann in jedem Fall nur durch die Hochschule, bzw. Fakultät, die den Grad verliehen hat, erfolgen.

Siehe auch

Literatur

  • Alexander Lenger: Die Promotion. Ein Reproduktionsmechanismus sozialer Ungleichheit, Konstanz: UVK, 2008, ISBN 978-3-86764-130-2.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. z. B. § 51 Abs. 2 Z 14 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. [1]
  2. Vgl. z. B. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i.d.F. vom 1. Januar 2005, § 38 (2) oder Bayerisches Hochschulgesetz i.d.F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 (1) oder § 87 des österreichischen Universitätsgesetzes 2002.
  3. Statistisches Bundesamt – Fachserie 11 Reihe 4.2 – Prüfungen an Hochschulen, Verschiedene Jahre, Angaben bis 1992 für Westdeutschland, ab 1993 für Gesamtdeutschland
  4. Siegfried Wollgast: Zur Geschichte des Promotionswesens in Deutschland. Graetz Dr. Frank Verlag, 2001, ISBN 978-3-890-74012-6., S. 133
  5. Statistisches Bundesamt – Fachserie 11 Reihe 4.2 – 2008 – Prüfungen an Hochschulen
  6. Statistisches Bundesamt – Fachserie 11 Reihe 4.2 – Prüfungen an Hochschulen – 2003, Übersicht für 1982 bis 2003
  7. Statistisches Bundesamt – Fachserie 11 Reihe 4.2 – 2009 – Prüfungen an Hochschulen
  8. Vgl. z. B. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i.d.F. vom 1. Januar 2005, § 38 (2) oder Bayerisches Hochschulgesetz i.d.F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 (2) und Art. 66 (2).
  9. "Doktorarbeit dauert meistens länger." Süddeutsche Zeitung vom 2./3. Februar 2002, Seite V1/22[2]
  10. Forschung & Lehre: Erfolgreich zum Dr.-Ing., PDF, Juli 2011, Ausgabe 7/11, S. 534
  11. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 266 vom 16. Juli 2009
  12. VGH Baden-Württemberg Beschluß vom 13.10.2008, 9 S 494/08: Plagiat in einer Dissertation

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