verpflichtungsklage

  • 1Verpflichtungsklage — Verpflichtungsklage,   Vornahmeklage, verwaltungsgerichtliche Klage auf Verurteilung der beklagten Behörde zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungs Akts (§ 42 Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO). Die Verpflichtungsklage ist eine… …

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  • 2Verpflichtungsklage — Die Verpflichtungsklage ist eine der Klagearten nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, mit dieser begehrt der Kläger die Verurteilung der Behörde zum Erlass eines ihn begünstigenden Verwaltungsaktes gemäß § 42 I 2. Fall VwGO. Wegen… …

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  • 3Verpflichtungsklage — Untätigkeitsklage, Vornahmeklage. 1. Verwaltungsgerichtsbarkeit: ⇡ Klage auf Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen ⇡ Verwaltungsaktes (§ 42 I VwGO). Soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig,… …

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  • 4Vornahmeklage — ⇡ Verpflichtungsklage …

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  • 5Abhilfebehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …

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  • 6Ausgangsbehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …

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  • 7Einspruchsverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …

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  • 8Widerspruchsbehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …

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  • 9Widerspruchsverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …

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  • 10Bescheidungsklage — Die Verpflichtungsklage ist eine der Klagearten nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung. Mit der Verpflichtungsklage gemäß § 42 I 2. Fall VwGO begehrt der Kläger die Verurteilung der Behörde zum Erlass eines ihn begünstigenden… …

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