schutzrecht
1Schutzrecht — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… …
2Schutzrecht — Schụtz|recht, das (Rechtsspr.): Recht auf den rechtlichen Schutz für geistiges Eigentum, Erfindungen, Gebrauchsmuster, Handelsmarken o. Ä. * * * Schụtz|recht, das (Rechtsspr.): Recht auf den rechtlichen Schutz für geistiges Eigentum,… …
3Schutzrecht — Schụtz|recht …
4Diplomatisches Schutzrecht — Das diplomatische Schutzrecht bezeichnet im Völkerrecht das Recht eines Staates, seine Staatsangehörigen gegenüber anderen Völkerrechtssubjekten, in erster Linie aber anderen Staaten, zu schützen. Dem Heimatstaat stehen dazu alle Mittel des… …
5Gewerbliches Schutzrecht — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… …
6Verwandtes Schutzrecht — Als verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ausschließliche Rechte, die eine Beziehung oder Ähnlichkeit zum Urheberrecht aufweisen, also mit diesem verwandt sind. Leistungsschutz ist der… …
7gewerbliche Schutzrecht — Patentrecht …
8Zwangslizenz — Als Zwangslizenz wird eine staatlich angeordnete Beschränkung der Wirkung eines Schutzrechts bezeichnet. Eine solche Beschränkung hat zur Folge, dass der Eigentümer des Schutzrechts seine daraus entstehenden Vorrechte nicht oder nur eingeschränkt …
9Schutz wissenschaftlicher Ausgaben — Beginn des zweiten Buchs von Rudolf von Ems: Willehalm von Orlens, Ausgabe von 1905 mit wissenschaftlichem Apparat Der Schutz wissenschaftlicher Ausgaben ist ein sogenanntes Leistungsschutzrecht im deutschen Urheberrecht. Es ist in § 70 …
10Urheberrecht (Österreich) — Als Urheberrecht wird in Österreich ein Rechtsgebiet bezeichnet, das dem Schutz geistigen Eigentums dient. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsquellen 2 I. Hauptstück: Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst. (§§ 1 65) 2.1 …