sachübernahme
1Sachübernahme — Als Sachübernahme bezeichnet man im Kapitalgesellschaftsrecht eine Verpflichtung der Gesellschaft zur Übernahme von Vermögensgegenständen, die nicht im Rahmen gewöhnlicher Umsatzgeschäfte erfolgt. Sachübernahme nach GmbH Recht Eine Sachübernahme… …
2Sachübernahme — Übernahme von Anlagen oder sonstigen Vermögensgegenständen bei ⇡ Gründung einer AG durch die Gesellschaft (§ 27 AktG) …
3Gründung einer AG — I. Ablauf:1. Die ⇡ Satzung (Gesellschaftsvertrag) ist in notariell beurkundeter Form durch die Gründer festzustellen (§§ 2, 23, 28 AktG). Sie muss bestimmen: (1) Firma und Sitz der Gesellschaft; (2) Gegenstand des Unternehmens; (3) Höhe des ⇡… …
4Bareinlage — Eine Bareinlage ist der klassische Fall der Aufbringung des Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Dabei verpflichtet sich der Gesellschafter zu einer Leistung auf die Stammeinlage in der Form von Bargeld. Davon zu unterscheiden sind die Fälle… …
5Sacheinlage — Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 2 Dienstleistungen und Sacheinlage 3 Schweizerisches Recht 4 Schweizerische Literatur und Materialien …
6Gründungsprüfung — Prüfung der ⇡ Gründung einer AG. 1. Umfang: Namentlich ist festzustellen, ob die Angaben der Gründer zur Übernahme der Aktien und zu den Einlagen auf das Grundkapital richtig und vollständig und ob die für den ⇡ Gründerlohn und die ⇡… …
7Sacheinlage — ⇡ Einlage, die nicht durch Bareinzahlung, sondern durch Einbringung von Maschinen, Gebäuden, Grundstücken u.Ä. geleistet wird. 1. S. im Fall der Gründung einer AG (⇡ Sachgründung): In der ⇡ Satzung der AG muss festgesetzt werden: (1) Gegenstand… …