regreßnehmer
1Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …
2Rückwechsel — (Retour , Rikors , Gegenwechsel, ricambio etc.), nach Art. 53 der Wechselordnung ein Wechsel, den der Regreßnehmer über den Betrag seiner Forderung (Art. 50, 51) aus einem Wechsel, einschließlich der Mäklergebühren für Negoziierung des… …
3Regreß — (lat., Rekurs, Rückgriff), Rückanspruch auf Schadloshaltung gegen einen Dritten auf Grund besonderer Verpflichtung des letztern. Der Gläubiger, der so auf den Regreßpflichtigen (Regressaten) seinen R. nimmt (regrediert, rekurriert), wird… …
4Rückrechnung — Rückrechnung, Retourrechnung, Ricambiorechnung, die Rechnung, die im Wechselregreß der Regreßnehmer über den Betrag seiner Regreßforderung aufstellt …
5Regréß — (lat.), Rückgriff, Rückanspruch auf Schadloshaltung gegen einen Dritten auf Grund besonderer Verpflichtung des leztern; R. nehmen, jemand wegen Schadloshaltung in Anspruch nehmen; kommt bes. im Wechselrecht vor (Wechsel R.), wenn ein gezogener… …