polizeirecht
1Polizeirecht — Polizeirecht, die Summe aller Rechtsnormen, die Aufgaben, Befugnisse, Verfahren, Organisation und Zuständigkeit der Polizei regeln. * * * Po|li|zei|recht, das <o. Pl.>: Gesamtheit der rechtlichen Normen, die Aufgaben, Organisation,… …
2Polizeirecht — Das Polizeirecht regelt per Gesetz oder Verordnung die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Innerdienstlich gelten ferner – jedoch untergeordnet – Dienstanweisungen, Anordnungen und hergebrachte Grundsätze. Rechtsgrundlage für eine Maßnahme ist… …
3Polizeirecht (Deutschland) — Als Polizeirecht (auch Polizei und Ordnungsrecht, teilweise abgekürzt: POR) bezeichnet man denjenigen Teil des Verwaltungsrechts, der die Materie der Gefahrenabwehr betrifft. Gefahren im Sinne des Polizeirechts sind Gefahren für die Öffentliche… …
4Sistierung (Polizeirecht) — In Deutschland umfasst der Begriff der Sistierung (lat.: sistere: hinstellen, stehen bleiben, altdeutsch: zum Stillstand bringen, festnehmen[1]) die Möglichkeit der Polizei, eine Person, deren Identität nach geltenden Eingriffsermächtigungen… …
5Polizeibegriff — Der Begriff der Polizei wird in Deutschland nicht einheitlich verwendet. Dies ist Resultat der geschichtlichen Entwicklung und der daraus folgenden Trennung polizeilicher Aufgaben. Inhaltsverzeichnis 1 Der Polizeibegriff im geschichtlichen Wandel …
6Polizeibegriff in Deutschland — Der Begriff der Polizei wird in Deutschland nicht einheitlich verwendet. Dies ist Resultat der geschichtlichen Entwicklung und der daraus folgenden Trennung polizeilicher Aufgaben. Inhaltsverzeichnis 1 Der Polizeibegriff im geschichtlichen Wandel …
7Deutsche Polizei — Verkehrsschild an Bundesautobahnen (Zeichen 363) Die bis Baujahr 2004 grün weißen Fahrzeuge … …
8Ordnungsrecht — Das Polizeirecht regelt per Gesetz oder Verordnung die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Innerdienstlich gelten ferner jedoch untergeordnet Dienstanweisungen, Anordnungen und hergebrachte Grundsätze. Rechtsgrundlage für eine Maßnahme ist immer …
9Ordnungsrechtliche Generalklausel — Die polizei bzw. polizei und ordnungsrechtliche Generalklausel ist im deutschen Polizeirecht ein Auffangtatbestand, der Maßnahmen der Gefahrenabwehr ermöglicht, wo keine spezielleren Eingriffsermächtigungen (z. B. Standardmaßnahmen wie… …
10Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklauseln — Die polizei bzw. polizei und ordnungsrechtliche Generalklausel ist im deutschen Polizeirecht ein Auffangtatbestand, der Maßnahmen der Gefahrenabwehr ermöglicht, wo keine spezielleren Eingriffsermächtigungen (z. B. Standardmaßnahmen wie… …