policeninhaber

  • 1Dividénde — (lat., »das zu Verteilende«), eine zur Verteilung bestimmte Summe, so bei Konkursen der in Prozenten berechnete Teil, der aus dem Ertrag der Konkursmasse an die Gläubiger nach Maßgabe ihrer Forderungen zur Verteilung gelangt, insbes. der… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon