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  • 1Verfügbarkeit (Arbeitsförderungsrecht) — Verfügbarkeit ist im deutschen Sozialrecht ein Element der Definition von Arbeitslosigkeit und damit eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld, § 119 Abs. 5 SGB III. Verfügbar ist im Sinne dieser Vorschrift, wer eine… …

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