nicht zahlungsfähig

  • 1zahlungsfähig — za̲h·lungs·fä·hig Adj; nicht adv; <ein Kunde> so, dass er genug Geld hat, um etwas zu bezahlen ≈ solvent ↔ zahlungsunfähig || hierzu Za̲h·lungs·fä·hig·keit die; nur Sg …

    Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • 2Zahlungsbedingung — Als Zahlungsbedingungen (auch Zahlungskonditionen oder Zahlungsmodalitäten, engl. terms of payment) werden die Bedingungen bezeichnet, mit denen eine Rechnung zu begleichen ist. Sie sind Bestandteil des dazu gehörenden Kaufvertrages und werden je …

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  • 3Zahlungskondition — Als Zahlungsbedingungen (oder Zahlungskonditionen, engl. terms of payment) werden die Bedingungen bezeichnet, mit denen eine Rechnung zu begleichen ist. Sie sind Bestandteil des dazu gehörenden Kaufvertrages und werden je nach Marktmacht vom… …

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  • 4Deutsche Wiedervereinigung — …

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  • 5Geschichte der Tr’ondek Hwech’in First Nation — Die Geschichte der Tr’ondek Hwech’in First Nation, einer der kanadischen First Nations im Territorium Yukon, reicht ihrer eigenen Anschauung nach mehr als zehn Jahrtausende zurück. Sie betrachten sich seit unvordenklichen Zeiten als Teil des… …

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  • 6Berliner Gesellenkrankenkassenwesen im 19. Jahrhundert — Das Berliner Gesellenkrankenkassenwesen im 19. Jahrhundert war zunächst nur für die Krankenversorgung von Gesellen innerhalb einer Zunft gedacht und wandelte sich zu einer Pflichtkrankenversicherung für alle, die im jeweiligen Handwerk keine… …

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  • 7Auslieferungshaft — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… …

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  • 8Haft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen …

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  • 9Haftsache — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… …

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  • 10Inhaftiert — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… …

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