nachgiebiges recht
1nachgiebiges Recht — dispositives Recht; Rechtsvorschriften, die durch Vereinbarungen der Parteien abgeändert werden können. N.R. sind die meisten Vorschriften des Rechts der Schuldverhältnisse und des HGB über Handelsgeschäfte. Gegensatz: ⇡ Zwingendes Recht …
2dispositives Recht — dispositives Recht, lateinisch Ius dispositivum [»nachgiebiges Recht«], gesetzliche Regelungen, von denen im Einzelfall durch Vertrag (in den Grenzen, die durch die guten Sitten gezogen sind) abgewichen werden kann. Gegensatz: zwingendes Recht… …
3zwingendes Recht — Rechtsvorschriften, die durch die Vereinbarungen der Parteien nicht geändert werden können, z.B. die Vorschriften über Abzahlungsgeschäfte, über Wucher und viele Bestimmungen des Miet , Arbeits und Sachenrechts. Gegensatz: ⇡ Nachgiebiges… …
4Liste lateinischer Phrasen/I — Lateinische Phrasen   A B C D E F G H I L M N O P Q R S T U V …
5Ipso facto — Lateinische Phrasen A B C D E F G H I L M N O P …
6Ius — [lateinisch »Recht«] das, , Jus, römisch rechtlicher Ausdruck für Recht, von der lateinischen Gelehrtensprache in vielerlei Zusammensetzungen in das deutsche und kirchliche Recht übernommen. Ius aequum, auf Treu und Glauben beruhendes Recht.… …
7Ius Cogens — Unter ius cogens (lateinisch für: zwingendes Recht) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf. Neben dem Privatrecht findet der Begriff vor allem im… …
8Zwingendes Völkerrecht — Unter ius cogens (lateinisch für: zwingendes Recht) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf. Neben dem Privatrecht findet der Begriff vor allem im… …
9Ius cogens — Unter ius cogens (lateinisch für: zwingendes Recht) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf. Neben dem Privatrecht findet der Begriff vor allem im… …
10Abdingbarkeit — ạb|ding|bar <Adj.> (Arbeitsrecht): durch (abweichende) freie Vereinbarung ersetzbar: e Vertragsteile. Dazu: Ạb|ding|bar|keit, die; . * * * Abdingbarkeit, Recht: die Möglichkeit, von geschriebenen Rechtsnormen (z. B. Gesetzen) zugunsten… …
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