mentalreservation
1Mentalreservation — Ein geheimer Vorbehalt (auch Mentalreservation oder reservatio mentalis) liegt vor, wenn derjenige, der eine Willenserklärung abgibt, insgeheim das von ihm Erklärte nicht will. Geheim ist der Vorbehalt, wenn er vor demjenigen, dem gegenüber die… …
2Mentalreservation — Men|tal|re|ser|va|ti|on 〈[ va ] f. 20; Rechtsw.〉 stiller, nur in Gedanken gemachter Vorbehalt * * * Mentalreservation, Recht: geheimer Vorbehalt. * * * Men|tal|re|ser|va|ti|on, die; , en (Rechtsspr.): Gedankenvorbehalt …
3Mentalreservation — Men|tal|re|ser|va|ti|on 〈 [ va ] f.; Gen.: , Pl.: en; Rechtsw.〉 stiller, nur in Gedanken gemachter Vorbehalt …
4Mentalreservation — Men|tal|re|ser|va|ti|on [...v...] die; , en <zu 2↑mental> geheimer Vorbehalt (etwas Erklärtes nicht zu wollen; Rechtsw.) …
5Mentalreservation — Men|tal|re|ser|va|ti|on (Rechtssprache stiller Vorbehalt) …
6Симулированные сделки — суть или сделки мнимые, фиктивные, но сопровождаемые обычными материальными последствиями (фиктивный заем, мнимое отчуждение имущества), или притворные, в которых под одной формой сделки скрывается иная (под куплей дарение, под куплей за низшую… …
7Böser Scherz — Ein geheimer Vorbehalt (auch Mentalreservation oder reservatio mentalis) liegt vor, wenn derjenige, der eine Willenserklärung abgibt, insgeheim das von ihm Erklärte nicht will. Geheim ist der Vorbehalt, wenn er vor demjenigen, dem gegenüber die… …
8De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …
9Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …
10Geheimer Vorbehalt — Ein geheimer Vorbehalt (auch Mentalreservation oder reservatio mentalis) liegt vor, wenn derjenige, der eine Willenserklärung abgibt, insgeheim das von ihm Erklärte nicht will. Geheim ist der Vorbehalt, wenn er vor demjenigen, dem gegenüber die… …